Das OLG Frankfurt am Main (2 U 174/14) hat festgestellt, dass eine Baustelle mit massiven Auswirkungen einen Mietmangel begründen kann. Hier ging es darum, dass durch Baucontainer und Strassenarbeiten das Ladenlokal nicht nur schlechter zu erreichen war, sondern auch schlechter für Laufkundschaft zu sehen war. Hinzu kam, dass erheblicher Lärm und Hektik die Atmosphäre im Ladenlokal negativ beeinträchtigt haben.
Dies griff als Mietmangel durch, allerdings wurde die Miete um gerade einmal 15% gemindert. Es zeigt sich also, dass sich streiten zwar lohnt, man sollte aber nicht zu hohe Minderungsquoten erhoffen.
Letzte Artikel von Rechtsanwalt Jens Ferner: Strafverteidiger & Fachanwalt für IT-Recht | Tel: 02404-92100 (Alle anzeigen)
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