Gesetzentwurf zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems: Überblick und Änderungen im Waffenrecht

Der Gesetzentwurf zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems wurde von den Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP eingebracht. Ziel ist es, die Bedrohungen durch Extremismus und Terrorismus in Deutschland effektiver zu bekämpfen und gleichzeitig die Sicherheitsvorkehrungen im öffentlichen Raum zu verstärken. Der Entwurf umfasst Änderungen in verschiedenen Bereichen, darunter das Bundesverfassungsschutzgesetz, das Asyl- und Aufenthaltsrecht sowie das Waffenrecht.

Besonders hervorzuheben sind die Maßnahmen zur besseren Identitätsfeststellung von Asylbewerbern und die erleichterte Ausweisung von Straftätern, die schwere Vergehen begangen haben. Weiterhin sieht der Entwurf umfassende Anpassungen im Waffenrecht vor, um den Zugang zu Waffen für extremistische und gewalttätige Personen deutlich zu erschweren.

Schwerpunkt: Änderungen im Waffenrecht

Die geplanten Änderungen im Waffenrecht zielen darauf ab, die Kontrolle über den Besitz und den Erwerb von Waffen zu verschärfen, um Missbrauch und Gefährdung der öffentlichen Sicherheit zu minimieren. Hier sind die wichtigsten Punkte:

  1. Erweiterte Zuverlässigkeitsprüfung: Die Zuverlässigkeitsprüfung von Antragstellern für waffenrechtliche Erlaubnisse wird durch die Einbeziehung der Bundespolizei und des Zollkriminalamts als zusätzliche abzufragende Behörden erweitert. Zudem müssen die Waffenbehörden künftig die Polizeidienststellen der Wohnsitze der letzten zehn Jahre des Antragstellers einbeziehen, um sicherzustellen, dass auch bei Umzügen relevante Erkenntnisse nicht verloren gehen.
  2. Verschärfung bei Messern und Springmessern: Der Umgang mit Messern, unabhängig von der Klingenlänge, wird bei öffentlichen Veranstaltungen, in kriminalitätsbelasteten Gebieten sowie im öffentlichen Personenverkehr eingeschränkt oder verboten. Insbesondere Springmesser, die durch ihre einhändige Bedienbarkeit als besonders gefährlich gelten, werden umfassend verboten, außer in Fällen berechtigter Interessen wie im beruflichen oder jagdlichen Umfeld.
  3. Erweiterte Kontrollbefugnisse: Zur Überwachung der neuen Regelungen werden die Befugnisse der Behörden zur Durchführung von Kontrollen erweitert. So dürfen Personen kurzzeitig angehalten, befragt und durchsucht werden, um die Einhaltung der Verbote zu überprüfen. Diese Maßnahmen sollen helfen, das Mitführen von Waffen und gefährlichen Gegenständen in öffentlichen Bereichen zu verhindern.
  4. Strengere Regelungen für Besitz und Erwerb: Die neuen Regelungen konkretisieren, wann eine Person als unzuverlässig gilt und somit keine Waffen besitzen darf. Der Katalog der Unzuverlässigkeitsgründe wird erweitert, um insbesondere staatsgefährdende Straftaten zu berücksichtigen. Zudem dürfen die zuständigen Behörden künftig öffentlich zugängliche Quellen nutzen, um die Voraussetzungen für waffenrechtliche Erlaubnisse zu prüfen.
  5. Vorläufige Sicherstellung von Waffen: Bei Verdacht auf Unzuverlässigkeit oder fehlende Eignung können Waffen und Munition vorläufig sichergestellt werden. Hierzu sind auch Durchsuchungen der Wohnräume der betroffenen Person möglich, um eine unmittelbare Gefahr durch unsachgemäßen Umgang mit Waffen zu verhindern.

Waffenverbotszonen

Der Gesetzentwurf regelt die Einführung und Ausweitung von Waffenverbotszonen, um die öffentliche Sicherheit zu verbessern.

Die wichtigsten Punkte dazu sind:

  1. Definition von Waffenverbotszonen: Diese Zonen können an bestimmten öffentlichen Orten wie Volksfesten, öffentlichen Veranstaltungen, kriminalitätsbelasteten Bereichen, im öffentlichen Personenverkehr und seinen Haltestellen eingerichtet werden. Innerhalb dieser Zonen ist das Führen von Waffen, einschließlich Messern, grundsätzlich untersagt oder kann untersagt werden.
  2. Erweiterte Kontrollbefugnisse: Zur Durchsetzung der Waffenverbotszonen erhalten die Behörden erweiterte Befugnisse, um Personen an diesen Orten zu kontrollieren. Sie dürfen Personen kurzzeitig anhalten, befragen und durchsuchen, um sicherzustellen, dass keine Waffen oder gefährlichen Gegenstände mitgeführt werden.
  3. Ausnahmen vom Verbot: Es gibt Ausnahmen vom Verbot, die auf berechtigte Interessen gestützt sind. Diese Ausnahmen betreffen zum Beispiel Inhaber waffenrechtlicher Erlaubnisse, Personen im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit, sowie Aktivitäten wie Jagd, Brauchtumspflege oder Sport. Auch das nicht zugriffsbereite Transportieren von Messern und Waffen kann erlaubt sein.
  4. Ermächtigung der Landesregierungen: Die Landesregierungen sind befugt, durch Rechtsverordnung Waffenverbotszonen festzulegen und auch weitere spezifische Regelungen zu erlassen. Sie können die Ermächtigung zur Festlegung von Waffenverbotszonen an die zuständigen Landesbehörden übertragen.
  5. Besondere Regelung für den öffentlichen Personenfernverkehr: Im öffentlichen Personenfernverkehr, also in Zügen und den zugehörigen Haltestellen, gilt ein generelles Verbot für das Führen von Waffen und Messern. Auch hier gibt es Ausnahmen, etwa für den beruflichen Gebrauch oder für den Transport von nicht zugriffsbereiten Gegenständen.

Letztlich sollen diese Regelungen dazu beitragen, die öffentliche Sicherheit durch gezielte Einschränkungen des Waffenbesitzes in besonders gefährdeten oder stark frequentierten Bereichen zu erhöhen. Zugleich bedeutet das aber für jeden Bürger nicht nur mehr (vermeintliche) Sicherheit, sondern auch mehr Kontrolle und Überwachung.


Ausblick

Die Änderungen im Waffenrecht zielen darauf ab, die öffentliche Sicherheit durch eine striktere Kontrolle des Waffenbesitzes zu erhöhen. Sie bieten den Behörden mehr Instrumente, um frühzeitig gegen potenzielle Gefährder vorzugehen und den Missbrauch von Waffen zu verhindern.

Kritiker könnten jedoch argumentieren, dass die verschärften Maßnahmen auch zu vermehrten Eingriffen in die persönlichen Freiheiten führen könnten, insbesondere durch die erweiterten Kontrollbefugnisse und die strengeren Anforderungen an die Zuverlässigkeit von Waffenbesitzern. Es bleibt abzuwarten, wie diese neuen Regelungen in der Praxis umgesetzt werden und welche Auswirkungen sie auf die innere Sicherheit haben werden.

Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften. Dabei bin ich fortgebildet in Krisenkommunikation und Compliance.

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