Ein ungenutztes Fussball-Tor, dass ca. 4,5 Meter hinter der Außenlinie abgelegt ist, ist ausreichend gesichert, so das OLG Koblenz (5 U 423/12). Es ging um einen Spieler der nach einem Spielzug, im Zuge des Spielverlaufs, über die Außenlinie kam und über ein dort abgelegtes Fussballtor stürzte. Dabei zog er sich einen Kreuzbandriss zu. Die auf Schmerzensgeld und Schadensersatz gerichtete Klage blieb letztlich ohne Erfolg: Der Verein war nach Ansicht des Gerichts seiner Verkehrssicherungspflicht nachgekommen.
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