Anwendbarkeit der MFM-Tabellen bei Lizenzschadensersatz

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Ständiger Streitfaktor bei Urheberrechtsverletzungen an Bildern („Fotoklau“) ist die Frage nach der Höhe des zu zahlenden Schadensersatzes. Dabei wird schnell und reflexartig auf die MfM-Tabellen zurückgegriffen. Der Artikel gibt eine Übersicht zur Frage, wie der Schadensersatz beim „Fotoklau“ berechnet wird und wann MfM-Tabellen zur Schadensersatzberechnung herangezogen werden können.

Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf (Rechtsanwalt für Strafrecht & IT-Recht)

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