Anwendbarkeit der MFM-Tabellen bei Lizenzschadensersatz

Ständiger Streitfaktor bei Urheberrechtsverletzungen an Bildern (“Fotoklau”) ist die Frage nach der Höhe des zu zahlenden Schadensersatzes. Dabei wird schnell und reflexartig auf die MfM-Tabellen zurückgegriffen. Der Artikel gibt eine Übersicht zur Frage, wie der Schadensersatz beim “Fotoklau” berechnet wird und wann MfM-Tabellen zur Schadensersatzberechnung herangezogen werden können.

Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf (Strafverteidiger | IT-Recht | Arbeitsrecht)

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