Filesharing-Abmahnung: “Ich wars nicht” reicht nicht

Beim Amtsgericht Hamburg (36a C 71/11) findet sich ein Absatz zu der immer wieder vorgebrachten Verteidigung “Ich war es aber nicht, das müssen die mir beweisen”:

Unter Berücksichtigung des substantiierten Klagevortrages hat die Beklagte mit dem Vortrag, sie verfüge über keine Software zur Teilnahme an Tauschbörsen, verbunden mit dem Verweis auf einen unbekannten Dritten, der die Urheberrechtsverletzung über ihren, der Beklagten, WLAN-Anschluss begangen habe, ihrer sekundären Dariegungslast nicht genügt.

Sprich: Wenn die Gegenseite mit den Auskunftsprotokollen kommt, ist das für das Gericht derart untermauert (“substantiiert”), dass der Betroffene gehalten ist, das brauchbar zu erschüttern. Es reicht dabei nicht aus, einfach nur vorzutragen, dass man es nicht war, sondern irgendein Dritter – vielmehr wird man seinerseits dann handfest nachweisen müssen, warum es ein Dritter gewesen sein könnte oder gar sollte. (Gängige Rechtsprechung jedenfalls in Hamburg, München und Köln – anders wohl jedenfalls Frankfurt).

Fachanwalt für Strafrecht & IT-Recht bei Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf
Rechtsanwalt Jens Ferner ist Spezialist für Strafverteidigung (insbesondere bei Wirtschaftskriminalität wie Geldwäsche, Betrug bis zu Cybercrime) sowie für IT-Recht (Softwarerecht und KI, IT-Vertragsrecht und Compliance) mit zahlreichen Publikationen. Als Fachanwalt für Strafrecht und IT-Recht vertrete ich Mandanten in komplexen Zivil- und Strafverfahren, insbesondere bei streitigen Fragen im Softwarerecht, bei der Abwehr von strafrechtlichen Vorwürfen oder Ansprüchen in der Managerhaftung sowie bei der Einziehung von Vermögenswerten. Mein Fokus liegt auf der Schnittstelle zwischen technischem Verständnis und juristischer Strategie, um Sie in digitalen Fällen und wirtschaftlichen Strafsachen effektiv zu verteidigen und zu beraten.

Erreichbarkeit: Per Mail, Rückruf, Threema oder Whatsapp.

Unsere Anwaltskanzlei ist spezialisiert auf Strafverteidigung, Cybercrime, Wirtschaftsstrafrecht samt Steuerstrafrecht sowie IT-Recht und Managerhaftung. Von Verbrauchern werden allein Strafverteidigungen übernommen - wir sind im Raum Aachen zu finden und bundesweit tätig.
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