Fehlende Unterschrift auf Eröffnungsbeschluss
Fehlt die Unterschrift unter dem Eröffnungsbeschluss, muss auf andere Weise nachgewiesen werden, dass der Beschluss von allen zur Entscheidung berufenen Richtern gefasst worden ist. Dies setzt eine mündliche Beschlussfassung oder eine als solche zu verstehende gemeinsame Erörterung oder Beratung über die Eröffnung voraus. Wird der Beschluss im Umlaufverfahren – also durch schriftliche Beratung und Abstimmung … Fehlende Unterschrift auf Eröffnungsbeschluss weiterlesen
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