Fahren unter Cannabis-Einfluss: Die Änderung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts konnte bereits beim Verwaltungsgericht Aachen in einer von mir geführten Klage aufgegriffen werden. Nachdem meinem Mandanten die Fahrerlaubnis nach einer vorgeworfenen erstmaligen Fahrt unter Cannabis-Einfluss durch die Städteregion Aachen entzogen worden ist, habe ich Klage beim Verwaltungsgericht Aachen erhoben und auf die geänderte Rechtsprechung des BVerwG hingewiesen, mit der ohne MPU eine Entziehung der Fahrerlaubnis nicht im Raum stehen dürfte.
Nach Erhebung der Klage hat die Städteregion prompt reagiert und mitgeteilt, dass man an der Entziehung der Fahrerlaubnis nicht festhält und der Führerschein sofort abgeholt werden kann:
Es zeigt sich damit, dass ein rechtzeitiges Reagieren mitunter sprichwörtlich „Gold wert“ ist – ohne Berücksichtigung der brandaktuellen Ereignisse seinerzeit wäre die Fahrerlaubnis nicht mehr zu retten gewesen: Nach Ablauf der Klagefrist wäre der Bescheid in Kraft getreten und eine Klagemöglichkeit nicht mehr gegeben gewesen. Was mich dabei besonders freut ist, dass der Mandant die Hoffnung schon aufgegeben hatte und nach meiner hiesigen Berichterstattung den Kontakt zu mir suchte, sich das Lesen in meinem Blog also durchaus gelohnt hat.
In der nächsten Zeit wird sich einiges an Verteidigungspotential bei einer Fahrt unter Cannabis-Einfluss ergeben, insbesondere wenn man bei der Polizeikontrolle nichts erklärt und sofort Beratung sucht, die die aktuellen Entwicklungen berücksichtigt. Die sinnvolle Reaktion der Städteregion Aachen als Fahrerlaubnisbehörde in diesem sehr frühen Fall zeigt bereits, dass kurzfristige Lösungen möglich sind.
Dazu bei uns:
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