Facebook-Partys: Polizei ermittelt Teilnehmer vorab und sucht diese auf!

Ein interessantes vorgehen hat die Polizei Backnang entwickelt: Anlässlich einer angekündigten und bereits untersagten Facebook-Party hat die Polizei nach eigenem Bekunden 130 „Teilnehmer“, die sich auf Facebook schon angemeldet hatten, im Vorfeld kontaktiert und auf die möglichen Konsequenzen hingewiesen, sollte man doch erscheinen. Dabei hat man nicht davor zurück geschreckt, anstelle einfach anzuschreiben, die Personen am Arbeitsplatz oder in der Schule persönlich aufzusuchen. Gedroht wird u.a. gleich mit erkennungsdienstlichen Maßnahmen:

Es wurden inzwischen über 130 „Zusager“ identifiziert. Die meisten sind mittlerweile zu Hause, am Arbeitsplatz oder in der Schule von der Polizei aufgesucht worden. Mit den jungen Leuten wurden Gespräche geführt, um sie auf die Rechtswidrigkeit ihres Tuns und die sich daraus ergebenden Konsequenzen hinzuweisen. Die Teilnehmer an einer verbotenen Facebook-Party müssen mit Personenfeststellungen, erkennungsdienstlichen Maßnahmen, Platzverweisen, Bußgeldern und weiteren Kosten rechnen. Jugendliche werden an ihre Eltern überstellt.

Nun ist bei einem einfachen Teilnehmer ein Platzverweis durchaus angezeigt – ob „erkennungsdienstliche Maßnahmen“ als solche wirklich zwingend zu erwarten sind, wird nicht nur bei mir kritisch gesehen werden. Insbesondere wenn die Identitätsfeststellung auf anderem Weg möglich ist – oder man bisher keine Kenntnis von einem Verbot hatte – erscheinen mir hier weder ein Vorwurf angezeigt noch der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz gewahrt.

Letztlich wird es zu begrüßen sein, wenn im Vorfeld gezielt angesprochen wird – ob man nun aber, auch mit Blick auf die sehr negativen bisherigen Erfahrungen in Backnang, wirklich jeden Teilnehmer derart potentiell kriminalisieren und mit erheblichen strafrechtlichen Ausblicken winken muss, sei dahin gestellt. Jedenfalls genügt nun schon der scheinbar harmlose Klick auf „Teilnehmen“ um Besuch von der Polizei zu bekommen – das dürfte durchaus Eindruck schinden. Und sicherlich auf zu Verunsicherung führen.

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Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften.

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