Facebook-Datenschutzerklärung überarbeitet

Facebook bewegt sich, wie es scheint: Die Facebook-Datenschutzerklärung wurde gestern überarbeitet und bietet nun umfassende Informationen zu den erhobenen Daten. Positiv ist dabei, dass die Belehrung weiterhin nicht als heruntergeschriebener Text daher kommt, sondern thematisch sortiert ist und einzelne Fragen beantwortet werden. Dieser Schritt, der sicherlich als Reaktion auf die aktuellen Entwicklungen zu werten ist, ist dem Grunde nach zu Begrüßen. Die Umsetzung wird aber weiter für Streit sorgen.

Beispiel: Die umstrittenen „Plugins“ auf externen Webseiten haben dankenswerter Weise einen eigenen Abschnitt erhalten, zu finden hier. Hinsichtlich der letztlich erhobenen Daten wird dann auf den allgemeinen Abschnitt zu den erhobenen Daten verwiesen (zu finden hier), wo dann zu lesen ist:

Wir erhalten auch andere Arten von Informationen über dich […] Wir erhalten Daten immer dann, […] wenn du eine Webseite besuchst, auf der eine Facebook-Funktion (wie zum Beispiel ein soziales Plug-in) vorhanden ist. Diese Daten können das Datum und die Uhrzeit deines Besuches auf der betreffenden Webseite enthalten; dies gilt auch für die Internetadresse oder die URL, auf der du dich befindest, und ebenso für die technischen Daten über die und den von dir genutzten Browser sowie das von dir genutzte Betriebssystem;

Liest sich gut und verständlich. Aber: Das Problem ist das Wörtchen „kann“. Eine Belehrung hat nicht den Sinn, zu erklären, was alles geschehen könnte, sie muss – um den datenschutzrechtlichen Anforderungen zu genügen – darüber Belehren, was geschehen wird. Denn nur wenn man weiss, was geschehen wird, kann man auch wirksam Einwilligen. Genau das geschieht hier aber leider nicht, denn der Leser weiss nicht, ob nun wirklich die IP-Adresse erhoben wird, oder ob nur die Möglichkeit der Erhebung besteht – Facebook sollte insofern lieber klar formulieren „Erhoben werden folgende Daten:“.

Ganz abgesehen davon, dass nun letztlich offen erklärt wird, dass wohl in der Tat IP-Adressen bei Sozialen Plugins auf externen Webseiten erhoben werden, ohne dass eine vorherige Einwilligung vorliegt. Oder dass man erklärt, wann die Daten gelöscht werden.

Inhaltlich hat damit der Streit um die Datenverarbeitung bei Facebook wahrscheinlich gerade erst begonnen.

Hinweis: Das ULD kündigt bereits Bussgelder an, wenn Unternehmen auf Facebook setzen.

Artikel bei uns zum Thema Facebook:

    [facebook]
Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)
Benutzerbild von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften.

Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf Starke Strafverteidigung, seriöses Wirtschaftsstrafrecht, Arbeitsrecht und IT-Recht / Technologierecht. Beachten Sie unsere Tätigkeit im Steuerstrafrecht, digitaler gewerblicher Rechtsschutz, IT-Sicherheitsrecht sowie Softwarerecht.