European Digital Identity: eID & personal digital Wallet

Die EU arbeitet an einer digitalen Identität für alle EU-Bürger. Diese „Europäische Digitale Identität“ wird EU-Bürgern, Einwohnern und Unternehmen zur Verfügung stehen, die sich ausweisen oder bestimmte persönliche Informationen bestätigen möchten. In der Vision der EU kann sie dann für öffentliche und private Online- und Offline-Dienste in der gesamten EU verwendet werden.

Weiterhin soll jeder EU-Bürger und jeder in der EU ansässige Bürger über eine persönliche digitale Brieftasche verfügen. Dies, ohne auf kommerzielle Anbieter zurückgreifen zu müssen, wie es heute der Fall ist – eine Praxis, die Bedenken hinsichtlich Vertrauen, Sicherheit und aufgeworfen hat.

Der gewollte Nebeneffekt soll sein, dass die Nutzer die volle Kontrolle über ihre Daten haben und selbst entscheiden können, welche Informationen sie mit wem teilen möchten. Inwieweit der ungewollte Zugriff durch den Staat Unterbunden wird steht allerdings nicht gerade im Fokus.

Aktueller Stand der eID

Das Projekt ist nun einen Schritt weiter: Mitte März 2023 bestätigte das EU-Parlament mit 418 zu 103 Stimmen bei 24 Enthaltungen das Verhandlungsmandat für Gespräche mit den EU-Mitgliedstaaten über die Revision der neuen eID-.

Nächste Schritte: Nach der Zustimmung des Plenums können die Verhandlungen mit dem Rat über die endgültige Form der Gesetzgebung unmittelbar beginnen. Die Verhandlungsposition des Parlaments wird sich auf die im Februar im Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie verabschiedeten Änderungsanträge stützen. Der Rat hat sein Verhandlungsmandat im Dezember angenommen.

Versprochene Vorteile der Europäischen Digitalen Identität

Die EU bewirbt das Vorhaben recht massiv, im Vordergrund stehen die durchaus unbestreitbaren Vorteile:

  • Das Recht jeder Person, die Anspruch auf einen nationalen Personalausweis hat, auf eine EU-weit anerkannte digitale Identität.
  • Eine einfache und sichere Möglichkeit, zu kontrollieren, wie viele Informationen Sie mit Diensten teilen möchten, die die Weitergabe von Informationen erfordern.
  • Funktioniert mit digitalen Geldbörsen, die über Anwendungen für Mobiltelefone und andere Geräte verfügbar sind:
    • sich online und offline zu identifizieren
    • Informationen zu speichern und auszutauschen, die von Regierungen bereitgestellt werden, z. B. Name, Vorname, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit
    • Informationen von vertrauenswürdigen privaten Quellen zu speichern und auszutauschen
    • die Informationen als Nachweis für das Recht zu nutzen, in einem bestimmten Mitgliedstaat zu leben, zu arbeiten oder zu studieren

Hintergründe

Nach Angaben der EU können derzeit nur etwa 60 % der EU-Bevölkerung in 14 Mitgliedstaaten ihren nationalen elektronischen Personalausweis grenzüberschreitend nutzen.

Nur 14 % der wichtigsten öffentlichen Diensteanbieter in allen Mitgliedstaaten ermöglichen weiterhin die grenzüberschreitende Authentifizierung mit einem eID-System, z. B. um die Identität einer Person im Internet ohne Passwort nachzuweisen. Die Zahl der erfolgreichen grenzüberschreitenden Authentifizierungen pro Jahr ist sehr gering, nimmt aber zu. Die Europäische Digitale Identität könnte in einer Vielzahl von Fällen verwendet werden, z.B:

  • Öffentliche Dienstleistungen wie die Beantragung einer Geburtsurkunde, eines ärztlichen Attests oder die Meldung einer Adressänderung
  • Eröffnung eines Bankkontos
  • Steuererklärung
  • Bewerbung an einer Universität im eigenen Land oder in einem anderen Mitgliedstaat
  • ein ärztliches Rezept einlösen, das überall in Europa gültig ist
  • Ihr Alter nachweisen
  • mit einem digitalen ein Auto mieten
  • in einem Hotel einchecken

EU-Beispiel für die Verwendung der Europäischen Digitalen Identität: Beantragung eines Bankkredits

Die Beantragung eines Bankkredits ist ein Prozess, der in der Regel mehrere Schritte umfasst, von der Vereinbarung von Terminen und persönlichen Treffen bis hin zur Zusammenstellung und Unterzeichnung aller Papierdokumente – und der Wiederholung des Prozesses, wenn Dokumente fehlen.

Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften. Dabei bin ich fortgebildet in Krisenkommunikation und Compliance.

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