Europarats-Konvention zum Schutz der Anwaltschaft

Der Europarat hat am 12. März 2025 eine überfällige internationale Konvention zum Schutz der Anwaltschaft verabschiedet. Damit reagiert er auf die zunehmenden Angriffe, Bedrohungen und Behinderungen, denen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in vielen Ländern ausgesetzt sind. Die neue “Council of Europe Convention for the Protection of the Profession of Lawyer” ist die erste internationale, völkerrechtlich bindende Vereinbarung, die sich gezielt dem Schutz der Anwaltschaft widmet.

Warum ist diese Konvention notwendig?

Rechtsanwälte spielen eine zentrale Rolle für die Rechtsstaatlichkeit und den Zugang zur Justiz. Sie verteidigen Grundrechte, vertreten ihre Mandanten und tragen zur fairen Anwendung von Gesetzen bei. In vielen Ländern stehen sie jedoch unter massivem Druck: Sie werden eingeschüchtert, verfolgt oder gar in ihrer Berufsausübung behindert. Dies betrifft insbesondere Anwälte, die sich mit Menschenrechtsfragen, politisch heiklen Fällen oder Strafverteidigungen befassen.

Der Europarat hat daher eine verbindliche rechtliche Grundlage geschaffen, um diese Bedrohungen einzudämmen und den freien sowie unabhängigen Anwaltsberuf zu sichern.

Kernelemente der Konvention

Die Konvention enthält umfassende Schutzmechanismen und Verpflichtungen für die Mitgliedstaaten, darunter:

  • Schutz vor und Einschüchterung: Staaten müssen sicherstellen, dass Anwälte ohne Angst vor Repressionen arbeiten können.
  • Freier Zugang zu Mandanten: Anwälte dürfen in ihrer Kommunikation mit Mandanten nicht behindert werden.
  • Unabhängigkeit von Anwaltskammern: Berufsorganisationen müssen selbstverwaltet und frei von staatlichem Einfluss sein.
  • Schutz von Berufsgeheimnissen: Die Vertraulichkeit zwischen Mandanten und Anwälten darf nicht kompromittiert werden.
  • Recht auf freie Meinungsäußerung: Anwälte dürfen sich öffentlich zu rechtlichen und gesellschaftlichen Themen äußern.
  • Verpflichtung zu effektiven Ermittlungen: Angriffe auf Anwälte müssen von den Staaten untersucht und strafrechtlich verfolgt werden.

Nächste Schritte

Die Konvention wird am 13. Mai 2025 in Luxemburg zur Unterzeichnung freigegeben. Damit sie in Kraft tritt, müssen mindestens acht Staaten sie ratifizieren, darunter sechs Mitgliedstaaten des Europarats. Die Umsetzung und Einhaltung der Konvention wird durch eine Expertenkommission und ein Staatenkomitee überwacht.

Bedeutung für die Anwaltschaft und die Gesellschaft

Diese Konvention ist ein bedeutender Schritt für den Schutz der Anwaltschaft und die Stärkung der Rechtsstaatlichkeit in Europa und darüber hinaus. Sie stellt sicher, dass Anwälte ihre essenzielle Arbeit ohne Furcht vor Bedrohung oder Einflussnahme ausüben können. Damit leistet sie nicht nur einen Beitrag zur Verteidigung der Rechte einzelner Juristen, sondern auch zur Stärkung der Justizsysteme insgesamt.

Rechtsanwälte weltweit sollten sich für die Ratifikation und Umsetzung der Konvention starkmachen, um eine breite und wirksame Anwendung zu gewährleisten. Der Schutz der Anwaltschaft ist zugleich der Schutz des Rechtsstaats.

Fachanwalt für Strafrecht & IT-Recht bei Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf
Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht mit Schwerpunkt Cybersecurity & Softwarerecht. Ich bin zertifizierter Experte für Krisenkommunikation & Cybersecurity; zudem Autor sowohl in Fachzeitschriften als auch in einem renommierten StPO-Kommentar zum IT-Strafprozessrecht und zur EU-Staatsanwaltschaft.Als Softwareentwickler bin ich in Python zertifiziert und habe IT-Handbücher geschrieben.

Erreichbarkeit: Per Mail, Rückruf, Threema oder Whatsapp.

Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf Starke Strafverteidigung, seriöses Wirtschaftsstrafrecht und anspruchsvolles IT-Recht inkl. IT-Sicherheitsrecht - ergänzt um Arbeitsrecht mit Fokus auf Managerhaftung.
Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht - zertifizierter Experte in Krisenkommunikation & Cybersecurity)
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Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht mit Schwerpunkt Cybersecurity & Softwarerecht. Ich bin zertifizierter Experte für Krisenkommunikation & Cybersecurity; zudem Autor sowohl in Fachzeitschriften als auch in einem renommierten StPO-Kommentar zum IT-Strafprozessrecht und zur EU-Staatsanwaltschaft.Als Softwareentwickler bin ich in Python zertifiziert und habe IT-Handbücher geschrieben.

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