EuGH-Urteil zur mündlichen Übermittlung personenbezogener Daten und Datenschutz-Grundverordnung

In seinem Urteil vom 7. März 2024 (C-740/22) befasste sich der EuGH mit der Auslegung der -Grundverordnung () in Bezug auf die mündliche Übermittlung personenbezogener Daten, insbesondere von Daten über strafrechtliche Verurteilungen, an ein Unternehmen. Dem Fall lag ein Antrag von Endemol Shine Finland bei einem finnischen Gericht zugrunde, Informationen über das Strafregister einer Person zu erhalten, die an einem von Endemol veranstalteten Wettbewerb teilgenommen hatte.

Das Gericht entschied, dass eine solche mündliche Auskunft eine Verarbeitung personenbezogener Daten darstellt, die in den Anwendungsbereich der DSGVO fällt. Es stellte außerdem fest, dass die Weitergabe von Daten über strafrechtliche Verurteilungen an die Öffentlichkeit nicht zulässig ist, wenn die Person, die die Weitergabe beantragt, kein besonderes Interesse an diesen Daten geltend macht.

Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften. Dabei bin ich fortgebildet in Krisenkommunikation und Compliance.

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