EuGH-Urteil zur mündlichen Übermittlung personenbezogener Daten und Datenschutz-Grundverordnung

In seinem Urteil vom 7. März 2024 (C-740/22) befasste sich der EuGH mit der Auslegung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Bezug auf die mündliche Übermittlung personenbezogener Daten, insbesondere von Daten über strafrechtliche Verurteilungen, an ein Unternehmen. Dem Fall lag ein Antrag von Endemol Shine Finland bei einem finnischen Gericht zugrunde, Informationen über das Strafregister einer Person zu erhalten, die an einem von Endemol veranstalteten Wettbewerb teilgenommen hatte.

Das Gericht entschied, dass eine solche mündliche Auskunft eine Verarbeitung personenbezogener Daten darstellt, die in den Anwendungsbereich der DSGVO fällt. Es stellte außerdem fest, dass die Weitergabe von Daten über strafrechtliche Verurteilungen an die Öffentlichkeit nicht zulässig ist, wenn die Person, die die Weitergabe beantragt, kein besonderes Interesse an diesen Daten geltend macht.

Fachanwalt für Strafrecht & IT-Recht bei Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf
Rechtsanwalt Jens Ferner ist ein renommierter Strafverteidiger im gesamten Strafrecht samt Managerhaftung (insbesondere bei Wirtschaftskriminalität wie Geldwäsche, Betrug, Untreue bis zu Cybercrime – aber auch im Jugendstrafrecht und Sexualstrafrecht) sowie Spezialist im IT-Recht (Softwarerecht und KI, IT-Vertragsrecht und Compliance). Als Fachanwalt für Strafrecht + IT-Recht verteidigt er Mandanten in anspruchsvollen Strafverfahren und berät in komplexen Softwareprojekten. Er ist Lehrbeauftragter für Wirtschaftsstrafrecht und IT-Compliance (FH Aachen) und publiziert fortlaufend.

Erreichbarkeit:Per Mail, Rückruf, Threema oder Whatsapp.

Unsere Anwaltskanzlei im Raum Aachen ist spezialisiert auf Strafverteidigung, Cybercrime, Wirtschaftsstrafrecht samt Steuerstrafrecht sowie IT-Recht.
Rechtsanwalt Jens Ferner
Rechtsanwalt Jens Ferner

Von Rechtsanwalt Jens Ferner

Rechtsanwalt Jens Ferner ist ein renommierter Strafverteidiger im gesamten Strafrecht samt Managerhaftung (insbesondere bei Wirtschaftskriminalität wie Geldwäsche, Betrug, Untreue bis zu Cybercrime – aber auch im Jugendstrafrecht und Sexualstrafrecht) sowie Spezialist im IT-Recht (Softwarerecht und KI, IT-Vertragsrecht und Compliance). Als Fachanwalt für Strafrecht + IT-Recht verteidigt er Mandanten in anspruchsvollen Strafverfahren und berät in komplexen Softwareprojekten. Er ist Lehrbeauftragter für Wirtschaftsstrafrecht und IT-Compliance (FH Aachen) und publiziert fortlaufend.

Erreichbarkeit:Per Mail, Rückruf, Threema oder Whatsapp.

Unsere Anwaltskanzlei im Raum Aachen ist spezialisiert auf Strafverteidigung, Cybercrime, Wirtschaftsstrafrecht samt Steuerstrafrecht sowie IT-Recht.