Erneute erkennungsdienstliche Behandlung Jugendlicher

Verfasst von

in

|

Zuletzt bearbeitet:

Das VG Göttingen (1 A 180/09) hatte zu entscheiden, wann eine erneute erkennungsdienstliche Behandlung Jugendlicher unverhältnismässig ist und kommt zu dem Ergebnis: Bei Jugendlichen ist eine erneute erkennungsdienstliche Behandlung drei Jahre nach der letzten Behandlung zulässig.

Rechtsanwalt Jens Ferner