Das VG Göttingen (1 A 180/09) hatte zu entscheiden, wann eine erneute erkennungsdienstliche Behandlung Jugendlicher unverhältnismässig ist und kommt zu dem Ergebnis: Bei Jugendlichen ist eine erneute erkennungsdienstliche Behandlung drei Jahre nach der letzten Behandlung zulässig.
Erneute erkennungsdienstliche Behandlung Jugendlicher
- Beitragsautor Von Rechtsanwalt Jens Ferner
- Veröffentlichungsdatum 10. November 2009
- Kategorien In Jugendstrafrecht
- Schlagwörter erkennungsdienstliche behandlung
Von Rechtsanwalt Jens Ferner
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Rechtsanwalt Jens Ferner ist Lehrbeauftragter für Wirtschaftsstrafrecht und IT-Compliance (FH Aachen), Softwareentwickler, fortgebildet in Kommunikationspsychologie und publiziert fortlaufend.
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