Entscheidung des BayObLG zur Nutzung aufgefundener EC-Karten und Computerbetrug
Am 29. Juli 2024 hat das Bayerische Oberste Landesgericht (BayObLG) im Beschluss (Az. 201 StRR 49/24) grundlegende Feststellungen zur strafrechtlichen Bewertung der Nutzung aufgefundener EC-Karten getroffen. Der Fall beleuchtet die (überraschend) komplexen rechtlichen Fragen, die sich bei der missbräuchlichen Nutzung solcher Karten ohne Eingabe der PIN stellen, insbesondere in Bezug auf den Straftatbestand des Computerbetrugs … Entscheidung des BayObLG zur Nutzung aufgefundener EC-Karten und Computerbetrug weiterlesen
Füge diese URL in deine WordPress-Website ein, um sie einzubetten
Füge diesen Code in deine Website ein, um ihn einzubinden