Ende des Mietverhältnisses und keine Abrechnung möglich: Kaution kann einbehalten werden – Ist das Mietverhältnis beendet, kann der Vermieter einer Eigentumswohnung die Mietkaution auch noch nach Ablauf der Jahresfrist wegen einer zu erwartenden Nachforderung aus einer noch ausstehenden Nebenkostenabrechnung einbehalten. Voraussetzung ist, dass er nicht fristgerecht abrechnen konnte, weil ihm aufgrund eines WEG-Rechtsstreits die nötigen Unterlagen (hier: Heizkostenabrechnung) nicht rechtzeitig zur Verfügung standen. Nach Auffassung des Landgerichts München I (31 S 11267/17) hat der Vermieter die verspätete Geltendmachung dann nicht zu vertreten.
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