Die düsseldorfer tabelle wird zum 1.1.2015 hinsichtlich des notwendigen Selbstbehalts überarbeitet, der erneut leicht bis spürbar angehoben wurde. Darüber hinaus ergeben sich hinsichtlich der früheren Tabelle weiterhin keine Änderungen bei der unterhaltshöhe.
So wurde etwa der Selbstbehalt gegenüber den eigenen Eltern von 1.600 Euro auf 1.800 Euro angehoben und gegenüber Kindern bis 21 Jahre, die im Haushalt eines Elternteils
bei allgemeiner Schulausbildung leben von 1.000 Euro auf 1.080 Euro (wenn der unterhaltspflichtige erwerbstätig ist).
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