DSGVO bremst Unternehmen

Der BITKOM berichtet, dass Unternehmen sich in einer eigenen Umfrage als massiv durch das Datenschutzrecht, sprich die , ausgebremst sehen.

So wird aufgeführt, dass konkret die Hälfte der befragten Unternehmen die Auffassung vertritt, Deutschland übertreibe es mit dem und sogar zwei Drittel äußern, dass strenger Datenschutz in Kombination mit uneinheitlicher Auslegung des Datenschutzrechts in Deutschland die Digitalisierung erschweren. Ein besonderes Problem ist der Aufwand:

4 von 10 (42 Prozent) Unternehmen geben an, dass sie seit der DS-GVO-Einführung mehr Aufwand haben – und dieser auch künftig bestehen bleiben wird. Ein weiteres Drittel (32 Prozent) geht sogar davon aus, dass der Aufwand weiter steigen wird. Nur 19 Prozent erwarten, dass ihr gestiegener Aufwand langsam wieder sinkt, 6 Prozent haben inzwischen keinen erhöhten Aufwand mehr. Zugleich hat mit zwei Drittel der Unternehmen (65 Prozent) die große Mehrheit die DS-GVO vollständig oder größtenteils umgesetzt, aber 3 von 10 (29 Prozent) haben die Umsetzung erst teilweise geschafft und gerade einmal 5 Prozent stehen damit noch ganz am Anfang. Vor allem kleinere Unternehmen kommen nur noch langsam voran. 

Quelle: PM des Bitkom „Datenschutz setzt Unternehmen unter Dauerdruck“ vom 15.09.21

Gerade bei KMU entspricht dies auch meiner Wahrnehmung, nicht zuletzt, weil die DSGVO, zumindest gefühlt, ein Fass ohne Boden ist: Kaum fängt man an, die eine Baustelle anzugehen, ploppen die nächsten Baustellen auf. Alleine der Dokumentationsaufwand ist derart erheblich, dass kleinere Unternehmen in kürzester Zeit an ihre Grenzen stoßen und lieber „mit Risiko auf Sicht“ fahren als die Vorgaben der DSGVO umfassend umzusetzen. Da mag man maulen, oder auch einfach anerkennen, dass gerade bei KMU einfach begrenzte Ressourcen existieren, hohe Bußgelder hin oder her.

Wobei der ganze Irrsinn sich erst bei einem Überblick zeigt: Bereits jedes simple Kontaktformular birgt das Risiko von Rechtsunsicherheit und in sich; woran die wenigstens hier denken ist §7 Abs.2 UWG, wenn irgendein Dritter das Formular mit fremden Daten ausfüllt. Hinzu kommt dann noch die datenschutzrechtliche Seite der Verarbeitung. Das wiederum führt dann dazu, dass selbst der Betrieb simpler kaum mehr denkbar ist, selbst bei Double-Opt-In, je nachdem welches (weltfremde) Gericht angerufen wird.

Besonders kritisch muss man wohl sehen, dass sich der Datenschutz eben wohl als Innovationsbremse darstellen kann. So wird darauf verwiesen, dass drei Viertel der befragten Unternehmen meinten, dass Innovationsprojekte aufgrund konkreter Vorgaben der DSGVO gescheitert sind. Bei 86 Prozent sind Projekte wegen Unklarheiten im Umgang mit der DSGVO gleich ganz gestoppt worden.

Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften.

Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf Starke Strafverteidigung, seriöses Wirtschaftsstrafrecht, Arbeitsrecht und IT-Recht / Technologierecht.