Drogendurchsuchung im PKW: Keine Haftung für Schäden

Der Sohn „entführte“ das Fahrzeug seiner Mutter um damit – ohne ihre Kenntnis – eine Drogenfahrt zu unternehmen (Übrigens verbreitet, viele glauben, dass die „spiessigen“ Fahrzeuge der Eltern, die ohne Tuning auskommen, weniger auffällig sind). Natürlich wurde er erwischt und durch den Einsatz eines Hundes wurden sowohl Marihuana („Gras“) als auch ein Revolver gefunden. Jedoch aber verursachte der Hund Schäden am Fahrzeug, sowohl am Lack als auch an den Ledersitzen – insgesamt ca. 4.000 Euro Schaden. Die Mutter wollte das Geld vom Staat ersetzt haben, wurde damit aber nicht gehört: Bei einem rechtmässigen Einsatz stünde ihr nichts zu. Sie soll sich lieber an ihren Sohn halten… (LG Magdeburg, 10 O 787/11).

Rechtsanwalt Jens Ferner
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner

Rechtsanwalt Jens Ferner ist renommierter Strafverteidiger im gesamten Strafrecht samt Managerhaftung (mit Schwerpunkt Wirtschaftskriminalität und Cybercrime) sowie Spezialist im IT-Recht mit Schwerpunkt Softwarerecht und digitale Beweismittel. Als Fachanwalt für Strafrecht + IT-Recht verteidigt er Mandanten in anspruchsvollen Strafverfahren, speziell an der Schnittstelle von Strafrecht & IT-Recht und berät in komplexen Softwareprojekten.

Rechtsanwalt Jens Ferner ist Lehrbeauftragter für Wirtschaftsstrafrecht und IT-Compliance (FH Aachen), Softwareentwickler, fortgebildet in Kommunikationspsychologie und publiziert fortlaufend.

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