Der Sohn „entführte“ das Fahrzeug seiner Mutter um damit – ohne ihre Kenntnis – eine Drogenfahrt zu unternehmen (Übrigens verbreitet, viele glauben, dass die „spiessigen“ Fahrzeuge der Eltern, die ohne Tuning auskommen, weniger auffällig sind). Natürlich wurde er erwischt und durch den Einsatz eines Hundes wurden sowohl Marihuana („Gras“) als auch ein Revolver gefunden. Jedoch aber verursachte der Hund Schäden am Fahrzeug, sowohl am Lack als auch an den Ledersitzen – insgesamt ca. 4.000 Euro Schaden. Die Mutter wollte das Geld vom Staat ersetzt haben, wurde damit aber nicht gehört: Bei einem rechtmässigen Einsatz stünde ihr nichts zu. Sie soll sich lieber an ihren Sohn halten… (LG Magdeburg, 10 O 787/11).
Aufgewachsen zwischen Strafakten und Quellcode ist Rechtsanwalt Jens Ferner Fachanwalt für Strafrecht und IT-Recht. Er verteidigt Mandanten in komplexen Strafverfahren mit Spezialisierungen im Cybercrime und Wirtschaftsstrafrecht und berät im IT-Recht zu Softwarerecht samt KI, IT-Vertragsrecht und Cybersicherheit – mit der besonderen Stärke, juristische und technische Expertise als praktizierender Softwareentwickler zu verbinden.
Als Lehrbeauftragter an der FH Aachen (Wirtschaftsstrafrecht und IT-Compliance) doziert er zu KI-Kompetenz und strategischem Denken und publiziert regelmäßig in straf- und IT-rechtlichen Fachaufsätzen sowie in der Kommentierung im BeckOK StPO (zu IT-Strafprozessrecht und digitalen Beweismitteln). Weiterhin spricht er über die rechtsstaatlichen Grundlagen moderner Arbeit, speziell zu IT-/KI-Kompetenz und Cybersecurity-Awareness.