Domainrecht: Denic muss Domain mit zwei Buchstaben zuteilen

Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt hat entschieden (AZ: 11 U 32/04), dass der Volkswagen Konzern einen Anspruch auf Zuteilung der Domain „vw.de“ durch die DeNIC hat. Die DeNIC hatte bisher Domains bestehend aus zwei Buchstaben abgelehnt – drei Ausnahmen gibt es aber. Das OLG Frankfurt hat nun klar gestellt, dass es sich hierbei (trotz der vorgebrachten technischen Argumente) um eine Diskriminierung handelt. Dabei ist die marktbeherrschende Stellung der DeNIC zu beachten. Die DeNIC möchte das Urteil nicht hinnehmen. (Quelle: Heise)

Rechtsanwalt Jens Ferner
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner

Rechtsanwalt Jens Ferner ist renommierter Strafverteidiger im gesamten Strafrecht samt Managerhaftung (mit Schwerpunkt Wirtschaftskriminalität und Cybercrime) sowie Spezialist im IT-Recht mit Schwerpunkt Softwarerecht und digitale Beweismittel. Als Fachanwalt für Strafrecht + IT-Recht verteidigt er Mandanten in anspruchsvollen Strafverfahren, speziell an der Schnittstelle von Strafrecht & IT-Recht und berät in komplexen Softwareprojekten.

Rechtsanwalt Jens Ferner ist Lehrbeauftragter für Wirtschaftsstrafrecht und IT-Compliance (FH Aachen), Softwareentwickler, fortgebildet in Kommunikationspsychologie und publiziert fortlaufend.

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