Domainrecht: Denic muss Domain mit zwei Buchstaben zuteilen

Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt hat entschieden (AZ: 11 U 32/04), dass der Volkswagen Konzern einen Anspruch auf Zuteilung der Domain „vw.de“ durch die DeNIC hat. Die DeNIC hatte bisher Domains bestehend aus zwei Buchstaben abgelehnt – drei Ausnahmen gibt es aber. Das OLG Frankfurt hat nun klar gestellt, dass es sich hierbei (trotz der vorgebrachten technischen Argumente) um eine handelt. Dabei ist die marktbeherrschende Stellung der DeNIC zu beachten. Die DeNIC möchte das Urteil nicht hinnehmen. (Quelle: Heise)

Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften.

Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf Starke Strafverteidigung, seriöses Wirtschaftsstrafrecht, Arbeitsrecht und IT-Recht / Technologierecht. Beachten Sie unsere Tätigkeit im Steuerstrafrecht, digitaler gewerblicher Rechtsschutz, IT-Sicherheitsrecht sowie Softwarerecht.