Domainrecht: Denic muss Domain mit zwei Buchstaben zuteilen

Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt hat entschieden (AZ: 11 U 32/04), dass der Volkswagen Konzern einen Anspruch auf Zuteilung der Domain „vw.de“ durch die DeNIC hat. Die DeNIC hatte bisher Domains bestehend aus zwei Buchstaben abgelehnt – drei Ausnahmen gibt es aber. Das OLG Frankfurt hat nun klar gestellt, dass es sich hierbei (trotz der vorgebrachten technischen Argumente) um eine Diskriminierung handelt. Dabei ist die marktbeherrschende Stellung der DeNIC zu beachten. Die DeNIC möchte das Urteil nicht hinnehmen. (Quelle: Heise)

Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für Strafrecht & Fachanwalt für IT-Recht)
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für Strafrecht & Fachanwalt für IT-Recht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Strafverteidigung und dem IT-Recht, speziell Softwarerecht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften.

Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf Strafverteidigung, Wirtschaftsstrafrecht, Unternehmenskrise und IT-Recht / Technologierecht. Beachten Sie unsere Tätigkeit im Steuerstrafrecht, Cybercrime & IT-Sicherheitsrecht sowie Softwarerecht.