D&O Versicherung: Eintritt bei Haftung nach §64 GmbHG

Entgegen der bisher als gefestigt zu bezeichnenden Rechtsprechung des OLG Düsseldorf hat nun der Bundesgerichtshof (IV ZR 217/19) – durchaus überraschend – klargestellt, dass eine D&O Versicherung bei einer Haftung entsprechend §64 GmbH (heute: §15a InsO) eintreten kann und muss, da die entsprechende Klausel so zu verstehen ist. Dabei war Thema, dass die komplexen dogmatischen … D&O Versicherung: Eintritt bei Haftung nach §64 GmbHG weiterlesen