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Direktionsrecht hat seine Grenzen

Der Arbeitgeber kann über sein Direktionsrecht starken Einfluss auf die Arbeitstätigkeit des Arbeitnehmers nehmen. Dies hat aber seine Grenzen, wenn seine Entscheidung nicht billigem Ermessen entspricht oder die Weisung nicht im Rahmen der gesetzlichen, arbeitsvertraglichen und kollektiv-rechtlichen Grenzen erfolgt.

In einem Fall vor dem Landesarbeitsgericht Köln (4 Sa 326/19) war eine angestellte Immobilienkauffrau bislang für Vermietung und Verkauf von Immobilien zuständig. Hierdurch erwarb sie Provisionsansprüche. Diese betrugen rund das Doppelte der Grundvergütung. Der Arbeitgeber übertrug ihr eine Tätigkeit im Bereich von Hausverwaltungen. Dort konnte sie unstreitig keine Provisionsansprüche erwerben. Die Richter am LAG entschieden, dass hier die Grenzen des Direktionsrechts überschritten seien. Die Tätigkeiten seien nicht gleichwertig.

Rechtsanwalt Jens Ferner
Rechtsanwalt Jens Ferner

Von Rechtsanwalt Jens Ferner

Rechtsanwalt Jens Ferner ist renommierter Strafverteidiger im gesamten Strafrecht samt Managerhaftung (mit Schwerpunkt Wirtschaftskriminalität und Cybercrime) sowie Spezialist im IT-Recht mit Schwerpunkt Softwarerecht und digitale Beweismittel. Als Fachanwalt für Strafrecht + IT-Recht verteidigt er Mandanten in anspruchsvollen Strafverfahren, speziell an der Schnittstelle von Strafrecht & IT-Recht und berät in komplexen Softwareprojekten.

Rechtsanwalt Jens Ferner ist Lehrbeauftragter für Wirtschaftsstrafrecht und IT-Compliance (FH Aachen), Softwareentwickler, fortgebildet in Kommunikationspsychologie und publiziert fortlaufend.

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Unsere Anwaltskanzlei im Raum Aachen ist hochspezialisiert auf Strafverteidigung, Cybercrime, Wirtschaftsstrafrecht samt Steuerstrafrecht. Zudem sind wir für Unternehmen im Softwarerecht und Cybersicherheitsrecht beratend tätig.