Diebstahl: BGH zur Zueignungsabsicht

In der strafrechtlichen Praxis stellt die Bestimmung der Zueignungsabsicht eines der zentralen Elemente dar, um zwischen einer bloßen Wegnahme und einem strafbaren Diebstahl oder Raub zu differenzieren. Zueignungsabsicht Zueignungsabsicht liegt vor, wenn der Täter die Absicht hat, sich oder einem Dritten eine fremde Sache rechtswidrig zuzueignen. Dies bedeutet, dass der Täter plant, die Sache seinem … Diebstahl: BGH zur Zueignungsabsicht weiterlesen