Kameraüberwachung in Aachen: Probleme thematisiert

In der Aachener Zeitung findet sich ein guter Artikel zum Thema „Kameraüberwachung in Aachen“, der speziell die Problematik  von Funkkameras angeht. Das Thema: Heute findet man für kleines Geld leicht zu installierende Überwachungskameras, die via Funk (also ohne lästige Kabel) das Bild an einen Monitor senden. Geschäftsleute wie Verbraucher freuen sich über das Angebot, um damit Überwachungsmaßnahmen zu installieren. Das Problem nur: Im Regelfall ist keine Verschlüsselung vorhanden, so dass man problemlos mit einem Laptop und passender Software die Bilder abfangen kann.

Zu dem insgesamt lesenswerten Artikel gibt es von hier folgende Hinweise, die Nutzer dringend beachten sollten:

  • Wer derart unsichere Kameras einsetzt, sollte als erstes an seine eigene Sicherheit denken: Wenn man z.B. innerhalb des eigenen Hauses (Wohnzimmer, Schlafzimmer etc.) solche Kameras installiert, muss einem klar sein, dass selbst erfahrene Teenager problemlos das eigene Haus – dank der selbst installierten Kameras – überwachen können. Ein Problem, das zu oft vergessen wird. Zum echten Sicherheitsproblem wird es dann, wenn professionelle Einbrecher dank selbst installierter Kameras prüfen können, ob jemand im Haus ist. Zum Schadensfall kann es werden, wenn die Versicherung davon Wind bekommt und ein Mitverschulden wittert. Seien Sie auf der Hut! Davon unberührt ist festzustellen, dass diejenigen, die solche Daten „abfangen“, sich im Regelfall strafbar machen werden (zumindest nach §201a StGB, vielleicht auch nach §202b StGB).
  • Bei uns schlagen aus dem Bereich zunehmend Fragen auf, dabei ist festzustellen, dass speziell unter Nachbarn die Streitigkeiten deswegen zunehmen. Etwa wenn jemand eine Kamera in seinem Garten installiert und der Nachbar befürchtet, davon nun gefilmt zu werden. Bei fehlerhaft installierten Kameras droht teurer Ärger, den man mit einer entsprechenden juristischen Beratung vermeiden kann.
  • Sehr schwierig ist – entgegen der Darstellung des Landesdatenschutzbeauftragten NRW – die Überwachung des öffentlichen Raums. Wer Teile des Bürgersteigs oder der Strasse erfasst, setzt sich unnötigem Ärger aus. Die Rechtsprechung bietet hier zwar brauchbare Ausnahmen an (dazu etwa die aktuelle Entscheidung des BGH), aber spätestens an diesem Punkt gilt für Sie zwingend: Holen Sie sich vor der Installation rechtlichen Rat!
  • Das Ende der Fahnenstange ist – wie so oft – erreicht, wenn das Internet ins Spiel kommt. Wer etwa aus Jux eine Kamera installiert, die eine Strasse filmt und die Bilder unmittelbar ins Netz streamt, sollte sofort Rechtsrat einholen, ob das im konkreten Fall funktioniert. Das gleiche gilt bei jeglicher Überwachung durch Geschäftsleute, also bei Überwachung die nicht mehr im privaten Bereich stattfindet. Hier ist auch zunehmend festzustellen, dass seit Jahren gängige Praxis heute zunehmend arbeitsrechtlich unter Beschuss gerät; wobei Unternehmer auf Grund der anstehenden Änderungen im (hier der letzte Bericht dazu), ohnehin ein Auge auf neue Entwicklungen haben müssen.

Fazit: Kameraüberwachung ist ebenso verbreitet wie rechtlich problematisch. Rechtlichen Rat einholen sollten: Geschäftliche Kamerabetreiber in jedem Fall zwingend, private Betreiber jedenfalls dann, wenn nicht mehr nur Haushaltsmitglieder betroffen sind, also öffentlicher Raum berührt wird. Dabei ist nochmals auf die Nachbar-Problematik hinzuweisen.

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Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften.

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