Google Streetview: Ab November 2010 auch für Deutschland (Update2)

Soeben erreichte mich (via Twitter) der Hinweis, dass das Handelsblatt in seiner gedruckten Ausgabe auf Seite 18 darauf hinweisen soll, dass Google Streetview für „die 20 größten deutschen Städte“ ab November verfügbar sein soll. Welche das wohl sind, kann man auf der Google-Streetview-Seite selber nachlesen:

Dazu gehören Berlin, Bielefeld, Bochum, Bonn, Bremen, Dortmund, Dresden, Duisburg, Düsseldorf, Essen, Frankfurt am Main, Hamburg, Hannover, Köln, Leipzig, Mannheim, München, Nürnberg, Stuttgart und Wuppertal.

Ich bin gespannt, ob Google wirklich alle Widersprüche in diesen Städten abgearbeitet hat – und auch sichergestellt hat, dass nur diejenigen widersprochen haben, die auch das Recht dazu hatten. In dem ganzen Hype der letzten Wochen und Monate ist das Thema des einfachen Widerspruchs ein wenig untergegangen. Und ich selber habe zu meinem Widerspruch von Google nie wieder etwas gehört, was mich ein wenig skeptisch stimmt, inwiefern diese ernsthaft bearbeitet werden.

Update: Laut Spiegel soll das mit den Widersprüchen nun anders ablaufen – man soll sich auf einer Webseite eintragen um dann später mit einem via Post zugestellten Code zu „verifizieren“, dass man auch wirklich unter der angegebenen Adresse wohnt. Dieses Verfahren nährt aber meinen Verdacht, dass Google die bisher schon eingereichten (und zwingend zu beachtenden!) Widersprüche nun vielleicht doch nicht mehr bearbeiten wird. Auch glaube ich nicht, dass es möglich sein wird, die Möglichkeit des Widerspruchs auf diesen Kanal (Webseite) zu beschränken. Jedenfalls hinsichtlich des von SPON aufgeworfenen vermeintlichen Problems:

So kann etwa der Mieter eines Hauses dessen Verbannung aus Street View fordern, ohne dass der Eigentümer davon etwas mitbekommt.

Kann ich darauf verweisen, dass dies keines ist – Der (alleinige) Mieter eines Hauses kann problemlos widersprechen. Die Frage, wie man mit Mehrparteien-Wohnhäusern umgehen will allerdings ist nicht so leicht zu beantworten. Bevor man sich auf solche Details versteift, sollte man aber darauf achten, dass Google die Widersprüche überhaupt bearbeitet.

Update2: Laut Heise muss man sich wohl keine Sorgen machen

Wer allerdings bereits gegen die Veröffentlichung von Bildern seines Hauses oder seiner Wohnung protestiert habe, müsse nicht noch einmal aktiv werden, betont Google.

Auch soll laut dem Heise-Artikel auch nach der von Google genannten 4 Wochen Frist weiterhin die Möglichkeit bestehen, seine Haus-Ansicht unkenntlich machen zu lassen.

Hinweise:

Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften.

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