Funkkameras als Problem wahrnehmen

Bei Heise findet sich der Hinweis auf einen Bericht des NDR, demzufolge man diverse Kameras gefunden hat, die man problemlos anzapfen konnte – etwa in Supermärkten oder an Tankstellen. Auch im sensiblen Bereich der Apotheken kommen leider immer häufiger zum Einsatz, Heise berichtet, dass man wohl sogar ein Beratungsgespräch zwischen Kunde und Apotheker mitverfolgen konnte.

Es ist nichts neues, dass unbedacht und unprofessionell eingesetzte (Funk-)Kameras Sicherheitsprobleme nur erhöhen und nicht verringern. Sie ermöglichen ein Ausspionieren der Örtlichkeiten und fördern damit eher den Einbruch bzw. , den sie eigentlich verhindern sollen. Seit Jahren kursieren Berichte, das man mit einem Laptop und der richtigen Software nur durch manche Wohngebiete fahren muss, um ungeahnte Einblicke in Wohnzimmer zu bekomen.

Neben dem Sicherheitsrisiko wird bei Heise auf evt. Schadensersatzansprüche hingewiesen. Das mag stimmen, ist aber nicht unbedingt des Pudels Kern: Gedanken sollten sich kommerzielle wie private Nutzer auch darum machen, in wie fern Versicherungsleistungen ausfallen oder gekürzt werden, wenn ein grob fahrlässiges Mitverschulden durch ein solches Szenario konstruiert wird.

Es bleibt nur eine Lehre aus diesem Bericht (sowie den vielen anderen zu ziehen): Wer eine solche Technik einsetzen sollte, sollte sich zumindest vernünftig beraten lassen. Wer einfach für 50 Euro aus dem Baumarkt ein System kauft und ohne tiefere Ahnung von der Materie einsetzt, darf sich am Ende nicht wundern, wenn er sich nur selbst schadet. Mit enormer Skepsis ist dabei zu beobachten, wie unreflektiert (nicht nur unsichere) Kameras (mit Ton) in höchst sensiblen Bereichen eingesetzt werden, speziell in Apotheken oder Arztpraxen. Dabei sollten sich speziell diese sensiblen Bereiche erst einmal Gedanken um einen Datenschutzbeauftragten machen, bevor sie in solche Techniken investieren. Nebenbei sollte jedem kommerziellen Betreiber, der ein automatisiertes Überwachungssystem einsetzt, klar sein, dass er spätestens ab dann ein so genanntes Verfahrensverzeichnis führen muss.

Wie immer gilt daher die profane Lebensweisheit: Machen Sie in diesem Bereich nur etwas, wenn Sie wenigstens ansatzweise wissen, was Sie da tun. Kommerzielle Nutzer sollten sich rechtlich beraten lassen, bevor entsprechende Hardware und Software zum Einsatz kommt. Dabei müssen gerade die Anbieter in sensiblen Bereichen (u.a. Ärzte, Apotheker, Anwälte) dringend begreifen, sich bei  ihrem gesamten Datenmanagement immer rechtlich absichern zu müssen – und nicht erst zu reagieren, wenn etwas schief gegangen ist. Die Sensibilität bei Bevölkerung und Medien steigt – somit auch die Gefahr, mit seiner Nachlässigkeit in die Öffentlichkeit gezogen zu werden. Gerade für kleinere Betriebe kann das schnell den Ruin bedeuten, mal ganz abgesehen von den hohen Bussgeldsätzen die die Aufsichtsbehörde verhängen kann – und die Hinweisen aus der Bevölkerung immer wieder nachgeht.

Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)
Letzte Artikel von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht) (Alle anzeigen)
Benutzerbild von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften.

Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf Starke Strafverteidigung, seriöses Wirtschaftsstrafrecht, Arbeitsrecht und IT-Recht / Technologierecht. Beachten Sie unsere Tätigkeit im Steuerstrafrecht, digitaler gewerblicher Rechtsschutz, IT-Sicherheitsrecht sowie Softwarerecht.