DSGVO zu beachten

Seit dem heutigen 25.05.2018 ist die Datenschutzgrundverordnung von Unternehmen in ganz Europa zu Beachten. Damit gelten für Betroffene neu strukturierte und teilweise auch gänzlich neue Rechte, während Unternehmen zumindest teilweise noch verunsichert sind, was auf sie zukommt in den nächsten Wochen.

Beachten Sie dazu auch: Meine Webseite zum Datenschutzrecht nach der DSGVO

Zu den Rechten von Betroffenen zählt insbesondere:
1) Ihre einmal erteilte Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden. Dies hat zur Folge, dass wir die Datenverarbeitung, die auf dieser Einwilligung beruhte, für die Zukunft nicht mehr fortführen dürfen (siehe dazu Art. 7 Abs. 3 DSGVO);
2) Auskunft muss erteilt werden über verarbeitete (gemäß Art. 15 DSGVO). Insbesondere Auskunft hinsichtlich Verarbeitungszwecke, Kategorie der personenbezogenen Daten, Kategorien von Empfängern, gegenüber denen Ihre Daten offengelegt wurden oder werden, geplante Speicherdauer;
3) Berichtigung unrichtiger oder Vervollständigung Ihrer gespeicherten personenbezogenen Daten (gemäß Art. 16 DSGVO);
4) Löschung Ihrermgespeicherten personenbezogenen Daten kann verlangt werden, dies allerdings wenn nicht die Verarbeitung zur Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Information, zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, aus Gründen des öffentlichen Interesses oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist (gemäß Art. 17 DSGVO);
5) Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten wenn die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen (siehe Art. 18 DSGVO);
6) Ihre personenbezogenen Daten, die Sie bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesebaren Format zu erhalten oder die Übermittlung an einen anderen Verantwortlichen zu verlangen entsprechend der Regelung in Art. 20 DSGVO;
7) Sie können sich bei einer Aufsichtsbehörde beschweren, etwa bei der Aufsichtsbehörde Ihres üblichen Aufenthaltsortes und/oder Arbeitsplatzes oder des Unternehmens (dazu Art. 77 DSGVO). Für NRW ist dies die Landesbeauftragte für und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen, Kavalleriestr. 2-4, 40213 Düsseldorf, Telefon: 0211/38424-0, Fax: 0211/38424-10, E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de

Es wird sich zeigen, wie die Praxis auf die reagiert. Teilweise ist über die Neufassung des Bundesdatenschutzgesetzes noch alte Rechtsprechung anwendbar, in vielen Bereichen aber herrscht durchaus eine gewisse Unsicherheit. Gerade das neue Recht auf Interoperabilität dürfte spannend werden (oben Ziffer 6), wobei daran zu erinnern ist, dass dies nur greift wenn die Verarbeitung der personenbezogenen Daten mithilfe automatisierter Verfahren erfolgt.

Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften.

Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf Starke Strafverteidigung, seriöses Wirtschaftsstrafrecht, Arbeitsrecht und IT-Recht / Technologierecht. Beachten Sie unsere Tätigkeit im Steuerstrafrecht, digitaler gewerblicher Rechtsschutz, IT-Sicherheitsrecht sowie Softwarerecht.