Die Unwissenden sind überrascht: Es gibt Kartenzahlungsprofile

Heute wird eine grosse Meldung durch die Medien gehen: Es gibt einen Datenpool, in dem faktisch sämtliche EC-Kartenbesitzer und -Nutzer vorhanden sind und auf Grund ihres bisherigen Zahlungsverhaltens eingeschätzt werden. Was mich dabei wirklich schockiert ist die Naivität der Nutzer sowie die Langsamkeit mit der die Medien arbeiten: Dass nämlich eine Speicherung des Zahlungsverhaltens auf einen Zeitraum X vorhanden ist, war nicht nur anzunehmen, sondern wurde von mir bereits im Jahr 2008 erklärt (wobei ich nur darauf verweisen konnte, dass es für mindestens 1 Monat stattfinden muss).

Fakt ist: Wer heute mit Karte zahlt muss sich darüber im Klaren sein, dass erst einmal sämtliche Informationen seines Einkaufs bei Kartenzahlung gespeichert werden – mit Ausnahme der einzelnen gekauften Artikel natürlich, dafür haben wir ja vielleicht Payback. Was der Dienstleister der Zahlungsabwicklung mit diesen Daten macht, darauf haben wir weder Einfluss, noch irgendeine Form der Kontrolle. Insofern verstehe ich nicht, wie man überrascht sein kann, wenn hinterher „Datenpools“ bekannt werden, zumal Daten zur Ausfallwahrscheinlichkeit einzelner Konsumenten ein hohes Wirtschaftsgut sind.

Mir verbleibt daher an dieser Stelle nur noch der Hinweis auf meine „10 Gebote des Datenschutzes„, und den Appell, einfach mal den Kopf einzuschalten. Kleiner Tipp: Jeder Jurist predigt, dass man immer erst lesen, verstehen und dann noch mal lesen soll, was man mit seiner Unterschrift abzeichnet. Wann haben Sie zuletzt im Detail gelesen, was auf dem mitunter armlangen Zettel steht, den sie da an der unterschreiben? Und was denken Sie: Warum bekommen Sie keine Kopie dessen, was Sie da unterschreiben?

Willkommen in der Wirklichkeit.

Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften.

Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf Starke Strafverteidigung, seriöses Wirtschaftsstrafrecht, Arbeitsrecht und IT-Recht / Technologierecht. Beachten Sie unsere Tätigkeit im Steuerstrafrecht, digitaler gewerblicher Rechtsschutz, IT-Sicherheitsrecht sowie Softwarerecht.