Datenschutzrecht: Handel mit rechtswidrig erlangten personenbezogenen Daten ist unwirksam

Die Entscheidung beim Amtsgericht Hagen (10 C 172/14) lässt sich darauf konzentrieren: Wer den Verkauf von Kundenkontakten vertraglich vereinbart, dann aber die Daten der potentiellen Kunden rechtswidrig weitergibt, der erhält keine Vergütung. Denn die Weitergabe von Daten muss entweder gesetzlich erlaubt sein oder von einer Einwilligung gedeckt sein – ist das von vornhereon (beabsichtigt) nicht der Fall ist der Vertrag rechtswidrig und für das AG Hagen sogar sittenwidrig. Eine Vergütungspflicht entsteht nicht.

Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften.

Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf Starke Strafverteidigung, seriöses Wirtschaftsstrafrecht, Arbeitsrecht und IT-Recht / Technologierecht. Beachten Sie unsere Tätigkeit im Steuerstrafrecht, digitaler gewerblicher Rechtsschutz, IT-Sicherheitsrecht sowie Softwarerecht.