Datenschutzkontrollen in NRW sollen zunehmen

Es ist soweit: Der Landesbeauftragte für den hat angekündigt, dass die Kontrollen vor Ort steigen sollen. Damit liegt NRW im Trend, zunehmend ist aus den Bundesländern zu vernehmen, dass verschärft Kontrollen bei Unternehmen vor Ort stattfinden werden.

Dabei ist davon auszugehen, dass nicht nur „grosse Unternehmen“ kontrolliert werden, sondern auch zielgerichtet der Mittelstand. Es ist m.E. davon auszugehen, dass man gerade auch Daten erhebende Stellen des Alltags zielgerichtet aufsuchen wird, da die versteckte Verarbeitung des Alltags eines der grössten Probleme unserer Zeit ist. Der Datenschutzbeauftragte untermalt das mit der Breitenwirkung, wenn man insgesamt mit Kontrollen rechnet:

„Wir haben im letzten Jahr zunächst im Rahmen eines Pilotprojekts Kontrollen durchgeführt und dabei eine Breitenwirkung feststellen können. Auch nicht kontrollierte Unternehmen hören von solchen Kontrollen und bessern in dem kontrollierten Bereich nach.“

Ein solcher Effekt wird nicht eintreten, wenn man nur „grosse Fische“ prüft. An der Stelle sei angemerkt, dass Datenschutzbeauftragte eben nicht nur juristisch, sondern auch in Kommunikation und Psychologie geschult sind. Man darf daher davon ausgehen, dass gezielt Kontrollmaßnahmen erfolgen, um bestimmte Wirkungen zu erreichen.

Hinweis: Insbesondere Ärzte und deren Praxen sind in der letzten zunehmend in den Fokus der Datenschutzbehörden geraten. Letztlich wird es aber speziell bei mittelständischen Unternehmen um die immer gleichen Punkte gehen, speziell ob ein zu bestellen ist, ob Daten entsprechend der Vorgaben verarbeitet werden (Stichwort dabei: Auftragsdatenverarbeitung durch Externe) und speziell bei , wie diese ausgestaltet ist. Unternehmen können sich dabei problemlos im Vorfeld beraten lassen, etwa von externen Datenschutzbeauftragten oder auch hier ausgebildeten Juristen. Auch in unserer Kanzlei wird zu diesem Thema Beratung und Betreuung geboten, zudem werden bei Bedarf Kontakte zu externen Datenschutzbeauftragten hergestellt.

Zur Vertiefung:

  • Speziell für Ärzte gibt es beim ULD eine sehr gute und umfassende Übersicht, hier zu finden
Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften.

Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf Starke Strafverteidigung, seriöses Wirtschaftsstrafrecht, Arbeitsrecht und IT-Recht / Technologierecht. Beachten Sie unsere Tätigkeit im Steuerstrafrecht, digitaler gewerblicher Rechtsschutz, IT-Sicherheitsrecht sowie Softwarerecht.