Alle Mail-Empfänger offen angeschrieben: Bußgeld wegen Datenschutzverstoß

Es gibt ein ebenso ärgerliches wie verbreitetes Phänomen: Den zu laxen Umgang mit Mails. Da werden persönliche Mails etwa einfach weitergeleitet an Dritte, oder man schreibt eine Mail an mehrere Empfänger – die alle in den „An“-Bereich gesteckt werden. Das Ergebnis ist, dass jeder Empfänger sieht, an wen die Mail noch ging. Genau genommen ist dies ein Datenschutzverstoß, wenn sich nicht aus der Natur der Sache die Empfänger ergeben oder diese vorher eingewilligt haben.

Nunmehr hat erstmal eine Behörde, das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht, reagiert und gegen die Mitarbeiterin in einem Unternehmen, die dies tat, ein Bußgeld verhängt. Zugleich wurde angekündigt, dass man in einem weiteren Fall ein Bußgeld gegen die Firma verhängt hat.

Bei aller verbreitung dieser Unsitte: Das Bußgeld ist juristisch korrekt. Unternehmen die solche Fehler begehen, müssen schon länger fürchten, dass Konsequenzen drohen, nun ist es soweit – jedenfalls in Bayern. Es kann daher nur angeraten werden, endlich darauf zu achten, mehrere Empfänger entweder über eine Mailliste anzuschreiben, bei der die Empfänger nicht offen liegen – oder alle Empfänger in den BCC zu stecken.
Privatpersonen müssen wohl nicht grundsätzlich etwas fürchten: Das Bundesdatenschutzgesetz findet im rein persönlichen/familiären Bereich keine Anwendung (§1 II Nr.3 BDSG) und die Datenschutzregeln des TMG nur eingeschränkt nach §11 III TMG.

Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften.

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