Aktuelles zum Datenschutz: Steuer-ID und Videoüberwachung

Aktuell läuft vor dem Finanzgericht Köln ein Musterverfahren gegen die lebenslang (und darüber hinaus) gültige Steuer-ID. Informationen dazu gibt es bei Heise. Das Verfahren ist mit Spannung zu beobachten, ich selbst bin skeptisch – die Frage ob so eine Nummer überhaupt möglich ist, wird das FG Köln wahrscheinlich weniger berühren. Ich schätze, dass man vor allem darauf blickt, in wie weit diese ID schon jetzt zur Verknüpfung von Datensätzen genutzt wird – und zukünftig genutzt werden kann.

Dazu:

Aktuelle Ergebnisse zur auf der Hamburger Reeperbahn veranlasst die taz zu titeln mit „Videoüberwachung taugt nicht„. Nun sind wohl in der Tat die Delikte seit der Installation gestiegen, was aber letztlich mit einer Dunkel-/Hellfeld-Verschiebung zu erklären sein dürfte. Es herrscht in Deutschland insgesamt wohl weiterhin die Ansicht, dass eine Kameraüberwachung potentielle Verbrecher abschreckt. Erfahrungen und Studien aus den USA und Großbritannien legen aber inzwischen nahe, dass dies in einer pauschalen Form falsch zu sein scheint: Kameras schrecken nicht ab und produzieren mittelfristig mehr Kosten als sie einsparen sollen. Dazu einige Links zu weiteren Stellungnahmen:

Hinweis: Zum Thema „Kameraüberwachung“ finden Sie hier eine umfassende rechtliche Gesamtschau von mir, die fortlaufend gepflegt wird.

Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften.

Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf Starke Strafverteidigung, seriöses Wirtschaftsstrafrecht, Arbeitsrecht und IT-Recht / Technologierecht. Beachten Sie unsere Tätigkeit im Steuerstrafrecht, digitaler gewerblicher Rechtsschutz, IT-Sicherheitsrecht sowie Softwarerecht.