Heute liest man mehrere Artikel dazu, dass ein Gesetzentwurf das anonyme Bezahlen im Internet mittels E-Geld bei Kleinstbeträgen komplett abschaffen möchte (Dazu hier der Artikel beim Deutschlandfunk, der die Welle an Beiträgen wohl mit auslöste). Dabei ist festzuhalten, dass die Änderung nicht durch die ohnehin anstehende Reform des Geldwäschegesetzes (ich hatte hier berichtet) herbei geführt werden soll, sondern durch ein weiteres Gesetz, das z.B. hier zu finden ist (Bundesrats-Drucksache 317/11). Was es dazu zu sagen gibt, bringt das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) hier auf den Punkt.
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