Das Rassismus-Problem in Deutschland

Die Studie “Being Black in the EU” der FRA (Fundamental Rights Agency) zeigt alarmierende Ergebnisse über die Diskriminierung von Menschen afrikanischer Abstammung in Deutschland – und offenbart den in allen Institutionen und Ebenen verhafteten Alltagsrassismus. Der vergleichende Blick auf andere Länder macht deutlich, dass Deutschland den Anschluss bei dem Thema verloren hat.

Im Folgenden werden die wichtigsten Erkenntnisse für Deutschland ohne weitere Kommentierung zusammengefasst.

Arbeitsmarkt

  • Diskriminierung bei der Arbeitssuche: 56 % der Befragten gaben an, in den letzten fünf Jahren bei der Arbeitssuche rassistisch diskriminiert worden zu sein. Dies ist einer der höchsten Werte in den 13 untersuchten EU-Ländern .
  • Diskriminierung am Arbeitsplatz: 46 % der Befragten erlebten in den letzten 12 Monaten am Arbeitsplatz Rassismus, ebenfalls einer der höchsten Werte im Vergleich zu anderen Ländern.

Bildung

  • Diskriminierung im Bildungswesen: 37 % der Befragten gaben an, in den letzten fünf Jahren rassistische Diskriminierung im Bildungssystem erlebt zu haben. Dies ist der höchste Wert unter den untersuchten Ländern.

Gesundheitswesen

  • Diskriminierung im Gesundheitswesen: 27 % der Befragten fühlten sich im letzten Jahr bei der Inanspruchnahme von Gesundheitsdiensten diskriminiert, was auch hier einen der höchsten Werte darstellt.

Wohnen

  • Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt: 74 % der Befragten, die Schwierigkeiten hatten, über die Runden zu kommen, gaben an, rassistisch diskriminiert worden zu sein, wenn sie versuchten, eine Wohnung zu mieten oder zu kaufen.

Polizeikontrollen

  • Ethnisches Profiling durch die Polizei: 69 % derjenigen, die in den letzten zwölf Monaten von der Polizei angehalten wurden, glauben, dass dies aufgrund ihres ethnischen Hintergrunds geschah, was ebenfalls ein Spitzenwert ist.

Internationaler Vergleich

Im internationalen Vergleich schneidet Deutschland in mehreren Kategorien schlecht ab:

  • Diskriminierung bei der Arbeitssuche: Deutschland liegt mit 56 % deutlich über dem Durchschnitt und gehört zu den Ländern mit den höchsten Diskriminierungsraten.
  • Diskriminierung im Bildungswesen: Mit 37 % liegt Deutschland an der Spitze.
  • Diskriminierung im Gesundheitswesen: Auch hier gehört Deutschland mit 27 % zu den Ländern mit der höchsten Diskriminierungsrate.
  • Rassistisches Profiling durch die Polizei: Deutschland verzeichnet mit 69 % eine der höchsten Raten.

Die Ergebnisse zeigen, dass Menschen afrikanischer Abstammung in Deutschland häufig und intensiv von Diskriminierung betroffen sind. Dies stellt eine Herausforderung für die Gleichstellungspolitik und die Umsetzung von Antidiskriminierungsmaßnahmen dar.

Fachanwalt für Strafrecht & IT-Recht bei Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf
Rechtsanwalt Jens Ferner ist Spezialist für Strafverteidigung (insbesondere bei Wirtschaftskriminalität wie Geldwäsche, Betrug bis zu Cybercrime) sowie für IT-Recht (Softwarerecht und KI, IT-Vertragsrecht und Compliance) mit zahlreichen Publikationen. Als Fachanwalt für Strafrecht und IT-Recht vertrete ich Mandanten in komplexen Zivil- und Strafverfahren, insbesondere bei streitigen Fragen im Softwarerecht, bei der Abwehr von strafrechtlichen Vorwürfen oder Ansprüchen in der Managerhaftung sowie bei der Einziehung von Vermögenswerten. Mein Fokus liegt auf der Schnittstelle zwischen technischem Verständnis und juristischer Strategie, um Sie in digitalen Fällen und wirtschaftlichen Strafsachen effektiv zu verteidigen und zu beraten.

Erreichbarkeit: Per Mail, Rückruf, Threema oder Whatsapp.

Unsere Anwaltskanzlei ist spezialisiert auf Strafverteidigung, Cybercrime, Wirtschaftsstrafrecht samt Steuerstrafrecht sowie IT-Recht und Managerhaftung. Von Verbrauchern werden allein Strafverteidigungen übernommen - wir sind im Raum Aachen zu finden und bundesweit tätig.
Rechtsanwalt Jens Ferner
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner

Rechtsanwalt Jens Ferner ist Spezialist für Strafverteidigung (insbesondere bei Wirtschaftskriminalität wie Geldwäsche, Betrug bis zu Cybercrime) sowie für IT-Recht (Softwarerecht und KI, IT-Vertragsrecht und Compliance) mit zahlreichen Publikationen. Als Fachanwalt für Strafrecht und IT-Recht vertrete ich Mandanten in komplexen Zivil- und Strafverfahren, insbesondere bei streitigen Fragen im Softwarerecht, bei der Abwehr von strafrechtlichen Vorwürfen oder Ansprüchen in der Managerhaftung sowie bei der Einziehung von Vermögenswerten. Mein Fokus liegt auf der Schnittstelle zwischen technischem Verständnis und juristischer Strategie, um Sie in digitalen Fällen und wirtschaftlichen Strafsachen effektiv zu verteidigen und zu beraten.

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