Cybersicherheit auf EU-Ebene

Die EU-Kommission hat eine neue Verordnung vorgelegt, um gemeinsame Cybersicherheitsmaßnahmen für die Organe, Einrichtungen, Ämter und Agenturen der Europäischen Union festzulegen.

Die wichtigsten Elemente des Vorschlags für eine Cybersicherheitsverordnung:

  • Stärkung des Mandats von CERT-EU und Bereitstellung der zur Erfüllung dieses Mandats erforderlichen Ressourcen;
  • Verpflichtung aller Organe, Einrichtungen, Ämter und Agenturen der EU zu:
  • über einen Rahmen für Governance, Risikomanagement und Kontrolle im Bereich der Cybersicherheit zu verfügen;
  • Umsetzung eines Grundstocks an Cybersicherheitsmaßnahmen zur Bewältigung der ermittelten Risiken;
  • regelmäßige Reifegradbewertungen durchzuführen;
  • einen Plan zur Verbesserung der Cybersicherheit einführen, der von der Leitung der Einrichtung genehmigt wurde;
  • Unverzügliche Weitergabe von Informationen über Vorfälle an das CERT-EU.
  • Einrichtung eines neuen interinstitutionellen Gremiums für Cybersicherheit, das die Umsetzung der Verordnung vorantreibt und überwacht und das CERT-EU lenkt;
  • Umbenennung des CERT-EU von „Computer-Notfallteam“ in „Cybersicherheitszentrum“ im Einklang mit den Entwicklungen in den Mitgliedstaaten und weltweit, aber Beibehaltung der Kurzbezeichnung „CERT-EU“ zur Wiedererkennung des Namens.
Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften.

Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf Starke Strafverteidigung, seriöses Wirtschaftsstrafrecht, Arbeitsrecht und IT-Recht / Technologierecht. Beachten Sie unsere Tätigkeit im Steuerstrafrecht, digitaler gewerblicher Rechtsschutz, IT-Sicherheitsrecht sowie Softwarerecht.