Cybersicherheit auf EU-Ebene

Die EU-Kommission hat eine neue Verordnung vorgelegt, um gemeinsame Cybersicherheitsmaßnahmen für die Organe, Einrichtungen, Ämter und Agenturen der Europäischen Union festzulegen.

Die wichtigsten Elemente des Vorschlags für eine Cybersicherheitsverordnung:

  • Stärkung des Mandats von CERT-EU und Bereitstellung der zur Erfüllung dieses Mandats erforderlichen Ressourcen;
  • Verpflichtung aller Organe, Einrichtungen, Ämter und Agenturen der EU zu:
  • über einen Rahmen für Governance, Risikomanagement und Kontrolle im Bereich der Cybersicherheit zu verfügen;
  • Umsetzung eines Grundstocks an Cybersicherheitsmaßnahmen zur Bewältigung der ermittelten Risiken;
  • regelmäßige Reifegradbewertungen durchzuführen;
  • einen Plan zur Verbesserung der Cybersicherheit einführen, der von der Leitung der Einrichtung genehmigt wurde;
  • Unverzügliche Weitergabe von Informationen über Vorfälle an das CERT-EU.
  • Einrichtung eines neuen interinstitutionellen Gremiums für Cybersicherheit, das die Umsetzung der Verordnung vorantreibt und überwacht und das CERT-EU lenkt;
  • Umbenennung des CERT-EU von „Computer-Notfallteam“ in „Cybersicherheitszentrum“ im Einklang mit den Entwicklungen in den Mitgliedstaaten und weltweit, aber Beibehaltung der Kurzbezeichnung „CERT-EU“ zur Wiedererkennung des Namens.
Rechtsanwalt Jens Ferner
Rechtsanwalt Jens Ferner

Von Rechtsanwalt Jens Ferner

Rechtsanwalt Jens Ferner ist renommierter Strafverteidiger im gesamten Strafrecht samt Managerhaftung (mit Schwerpunkt Wirtschaftskriminalität und Cybercrime) sowie Spezialist im IT-Recht mit Schwerpunkt Softwarerecht und digitale Beweismittel. Als Fachanwalt für Strafrecht + IT-Recht verteidigt er Mandanten in anspruchsvollen Strafverfahren, speziell an der Schnittstelle von Strafrecht & IT-Recht und berät in komplexen Softwareprojekten.

Rechtsanwalt Jens Ferner ist Lehrbeauftragter für Wirtschaftsstrafrecht und IT-Compliance (FH Aachen), Softwareentwickler, fortgebildet in Kommunikationspsychologie und publiziert fortlaufend.

Erreichbarkeit: Erstkontakt per Mail oder Rückruf.

Unsere Anwaltskanzlei im Raum Aachen ist hochspezialisiert auf Strafverteidigung, Cybercrime, Wirtschaftsstrafrecht samt Steuerstrafrecht. Zudem sind wir für Unternehmen im Softwarerecht und Cybersicherheitsrecht beratend tätig.