Cybersicherheit auf EU-Ebene

Die EU-Kommission hat eine neue Verordnung vorgelegt, um gemeinsame Cybersicherheitsmaßnahmen für die Organe, Einrichtungen, Ämter und Agenturen der Europäischen Union festzulegen.

Die wichtigsten Elemente des Vorschlags für eine Cybersicherheitsverordnung:

  • Stärkung des Mandats von CERT-EU und Bereitstellung der zur Erfüllung dieses Mandats erforderlichen Ressourcen;
  • Verpflichtung aller Organe, Einrichtungen, Ämter und Agenturen der EU zu:
  • über einen Rahmen für Governance, Risikomanagement und Kontrolle im Bereich der Cybersicherheit zu verfügen;
  • Umsetzung eines Grundstocks an Cybersicherheitsmaßnahmen zur Bewältigung der ermittelten Risiken;
  • regelmäßige Reifegradbewertungen durchzuführen;
  • einen Plan zur Verbesserung der Cybersicherheit einführen, der von der Leitung der Einrichtung genehmigt wurde;
  • Unverzügliche Weitergabe von Informationen über Vorfälle an das CERT-EU.
  • Einrichtung eines neuen interinstitutionellen Gremiums für Cybersicherheit, das die Umsetzung der Verordnung vorantreibt und überwacht und das CERT-EU lenkt;
  • Umbenennung des CERT-EU von “Computer-Notfallteam” in “Cybersicherheitszentrum” im Einklang mit den Entwicklungen in den Mitgliedstaaten und weltweit, aber Beibehaltung der Kurzbezeichnung “CERT-EU” zur Wiedererkennung des Namens.
Fachanwalt für Strafrecht & IT-Recht bei Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf
Rechtsanwalt Jens Ferner ist Spezialist für Strafverteidigung (insbesondere bei Wirtschaftskriminalität wie Geldwäsche, Betrug bis zu Cybercrime) sowie für IT-Recht (Softwarerecht und KI, IT-Vertragsrecht und Compliance) mit zahlreichen Publikationen. Als Fachanwalt für Strafrecht und IT-Recht vertrete ich Mandanten in komplexen Zivil- und Strafverfahren, insbesondere bei streitigen Fragen im Softwarerecht, bei der Abwehr von strafrechtlichen Vorwürfen oder Ansprüchen in der Managerhaftung sowie bei der Einziehung von Vermögenswerten. Mein Fokus liegt auf der Schnittstelle zwischen technischem Verständnis und juristischer Strategie, um Sie in digitalen Fällen und wirtschaftlichen Strafsachen effektiv zu verteidigen und zu beraten.

Erreichbarkeit: Per Mail, Rückruf, Threema oder Whatsapp.

Unsere Anwaltskanzlei ist spezialisiert auf Strafverteidigung, Cybercrime, Wirtschaftsstrafrecht samt Steuerstrafrecht sowie IT-Recht und Managerhaftung. Von Verbrauchern werden allein Strafverteidigungen übernommen - wir sind im Raum Aachen zu finden und bundesweit tätig.
Rechtsanwalt Jens Ferner
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner

Rechtsanwalt Jens Ferner ist Spezialist für Strafverteidigung (insbesondere bei Wirtschaftskriminalität wie Geldwäsche, Betrug bis zu Cybercrime) sowie für IT-Recht (Softwarerecht und KI, IT-Vertragsrecht und Compliance) mit zahlreichen Publikationen. Als Fachanwalt für Strafrecht und IT-Recht vertrete ich Mandanten in komplexen Zivil- und Strafverfahren, insbesondere bei streitigen Fragen im Softwarerecht, bei der Abwehr von strafrechtlichen Vorwürfen oder Ansprüchen in der Managerhaftung sowie bei der Einziehung von Vermögenswerten. Mein Fokus liegt auf der Schnittstelle zwischen technischem Verständnis und juristischer Strategie, um Sie in digitalen Fällen und wirtschaftlichen Strafsachen effektiv zu verteidigen und zu beraten.

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