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„Cyberguide“ unterstützt bei Anzeigenaufnahme in Niedersachsen

Um die Anzeigenaufnahme im Bereich Cybercrime professioneller zu gestalten wurde im Bundesland Niedersachsen der „Cyberguide“ entwickelt. Dabei handelt es sich mit der Mitteilung der dortigen Polizei um eine Software, die Polizisten dabei unterstützt, im Rahmen der Anzeigenaufnahme – je nach Delikt – die „richtigen“ Fragen zu stellen und Daten zu erheben:

Der komfortabel und intuitiv zu bedienende „Cyberguide“ der niedersächsischen Polizei ist ein intelligenter Kriminalassistent, der seine Anwenderinnen und Anwender durch geschickte Fragestellungen und eine integrierte Lotsenfunktion während der Anzeigenaufnahme unterstützt, Schilderungen der Opfer von digital begangenen Straftaten möglichst präzise und ohne Zeitverlust zu erfassen. Beispielsweise kann der „Cyberguide“ mit einem Frage- und Antwortmodus dazu beitragen, die wichtigen Informationen so genau wie möglich und so umfangreich wie nötig zu erfragen. Der Assistent ordnet die Antworten, erstellt Dokumente und überführt die erforderlichen Informationen in das polizeiliche IT-System. Für die Ermittlerinnen und Ermittler, wie auch für die Zeuginnen und Zeugen und Anzeigenerstattenden erstellt er zudem individuelle Handreichungen über das weitere Verfahren.

Rechtsanwalt Jens Ferner
Rechtsanwalt Jens Ferner

Von Rechtsanwalt Jens Ferner

Rechtsanwalt Jens Ferner ist renommierter Strafverteidiger im gesamten Strafrecht samt Managerhaftung (mit Schwerpunkt Wirtschaftskriminalität und Cybercrime) sowie Spezialist im IT-Recht mit Schwerpunkt Softwarerecht und digitale Beweismittel. Als Fachanwalt für Strafrecht + IT-Recht verteidigt er Mandanten in anspruchsvollen Strafverfahren, speziell an der Schnittstelle von Strafrecht & IT-Recht und berät in komplexen Softwareprojekten.

Rechtsanwalt Jens Ferner ist Lehrbeauftragter für Wirtschaftsstrafrecht und IT-Compliance (FH Aachen), Softwareentwickler, fortgebildet in Kommunikationspsychologie und publiziert fortlaufend.

Erreichbarkeit: Erstkontakt per Mail oder Rückruf.

Unsere Anwaltskanzlei im Raum Aachen ist hochspezialisiert auf Strafverteidigung, Cybercrime, Wirtschaftsstrafrecht samt Steuerstrafrecht. Zudem sind wir für Unternehmen im Softwarerecht und Cybersicherheitsrecht beratend tätig.