“Cyberguide” unterstützt bei Anzeigenaufnahme in Niedersachsen

Um die Anzeigenaufnahme im Bereich Cybercrime professioneller zu gestalten wurde im Bundesland Niedersachsen der “Cyberguide” entwickelt. Dabei handelt es sich mit der Mitteilung der dortigen Polizei um eine Software, die Polizisten dabei unterstützt, im Rahmen der Anzeigenaufnahme – je nach Delikt – die “richtigen” Fragen zu stellen und Daten zu erheben:

Der komfortabel und intuitiv zu bedienende „Cyberguide“ der niedersächsischen Polizei ist ein intelligenter Kriminalassistent, der seine Anwenderinnen und Anwender durch geschickte Fragestellungen und eine integrierte Lotsenfunktion während der Anzeigenaufnahme unterstützt, Schilderungen der Opfer von digital begangenen Straftaten möglichst präzise und ohne Zeitverlust zu erfassen. Beispielsweise kann der „Cyberguide“ mit einem Frage- und Antwortmodus dazu beitragen, die wichtigen Informationen so genau wie möglich und so umfangreich wie nötig zu erfragen. Der Assistent ordnet die Antworten, erstellt Dokumente und überführt die erforderlichen Informationen in das polizeiliche IT-System. Für die Ermittlerinnen und Ermittler, wie auch für die Zeuginnen und Zeugen und Anzeigenerstattenden erstellt er zudem individuelle Handreichungen über das weitere Verfahren.

Fachanwalt für Strafrecht & IT-Recht bei Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf
Rechtsanwalt Jens Ferner ist Fachanwalt für Strafrecht sowie Fachanwalt für IT-Recht und widmet sich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht - mit Schwerpunkten in Cybercrime, Cybersecurity, Softwarerecht und Managerhaftung. Er ist zertifizierter Experte für Krisenkommunikation & Cybersecurity; zudem Autor sowohl in Fachzeitschriften als auch in einem renommierten StPO-Kommentar zum IT-Strafprozessrecht sowie zur EU-Staatsanwaltschaft. Als Softwareentwickler ist er in Python zertifiziert und hat IT-Handbücher geschrieben.

Erreichbarkeit: Per Mail, Rückruf, Threema oder Whatsapp.

Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf Starke Strafverteidigung, seriöses Wirtschaftsstrafrecht und anspruchsvolles IT-Recht inkl. IT-Sicherheitsrecht - ergänzt um Arbeitsrecht mit Fokus auf Managerhaftung. Von Verbrauchern werden allein Strafverteidigungen und im Einzelfall Fälle im Arbeitsrecht übernommen!
Rechtsanwalt Jens Ferner

Von Rechtsanwalt Jens Ferner

Rechtsanwalt Jens Ferner ist Fachanwalt für Strafrecht sowie Fachanwalt für IT-Recht und widmet sich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht - mit Schwerpunkten in Cybercrime, Cybersecurity, Softwarerecht und Managerhaftung. Er ist zertifizierter Experte für Krisenkommunikation & Cybersecurity; zudem Autor sowohl in Fachzeitschriften als auch in einem renommierten StPO-Kommentar zum IT-Strafprozessrecht sowie zur EU-Staatsanwaltschaft. Als Softwareentwickler ist er in Python zertifiziert und hat IT-Handbücher geschrieben.

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