“Cyberguide” unterstützt bei Anzeigenaufnahme in Niedersachsen

Um die Anzeigenaufnahme im Bereich Cybercrime professioneller zu gestalten wurde im Bundesland Niedersachsen der “Cyberguide” entwickelt. Dabei handelt es sich mit der Mitteilung der dortigen Polizei um eine Software, die Polizisten dabei unterstützt, im Rahmen der Anzeigenaufnahme – je nach Delikt – die “richtigen” Fragen zu stellen und Daten zu erheben:

Der komfortabel und intuitiv zu bedienende „Cyberguide“ der niedersächsischen Polizei ist ein intelligenter Kriminalassistent, der seine Anwenderinnen und Anwender durch geschickte Fragestellungen und eine integrierte Lotsenfunktion während der Anzeigenaufnahme unterstützt, Schilderungen der Opfer von digital begangenen Straftaten möglichst präzise und ohne Zeitverlust zu erfassen. Beispielsweise kann der „Cyberguide“ mit einem Frage- und Antwortmodus dazu beitragen, die wichtigen Informationen so genau wie möglich und so umfangreich wie nötig zu erfragen. Der Assistent ordnet die Antworten, erstellt Dokumente und überführt die erforderlichen Informationen in das polizeiliche IT-System. Für die Ermittlerinnen und Ermittler, wie auch für die Zeuginnen und Zeugen und Anzeigenerstattenden erstellt er zudem individuelle Handreichungen über das weitere Verfahren.

Fachanwalt für Strafrecht & IT-Recht bei Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf
Rechtsanwalt Jens Ferner ist ein renommierter Strafverteidiger im gesamten Strafrecht samt Managerhaftung (insbesondere bei Wirtschaftskriminalität wie Geldwäsche, Betrug, Untreue bis zu Cybercrime – aber auch im Jugendstrafrecht und Sexualstrafrecht) sowie Spezialist im IT-Recht (Softwarerecht und KI, IT-Vertragsrecht und Compliance). Als Fachanwalt für Strafrecht + IT-Recht verteidigt er Mandanten in anspruchsvollen Strafverfahren und berät in komplexen Softwareprojekten. Er ist Lehrbeauftragter für Wirtschaftsstrafrecht und IT-Compliance (FH Aachen) und publiziert fortlaufend.

Erreichbarkeit:Per Mail, Rückruf, Threema oder Whatsapp.

Unsere Anwaltskanzlei im Raum Aachen ist spezialisiert auf Strafverteidigung, Cybercrime, Wirtschaftsstrafrecht samt Steuerstrafrecht sowie IT-Recht.
Rechtsanwalt Jens Ferner
Rechtsanwalt Jens Ferner

Von Rechtsanwalt Jens Ferner

Rechtsanwalt Jens Ferner ist ein renommierter Strafverteidiger im gesamten Strafrecht samt Managerhaftung (insbesondere bei Wirtschaftskriminalität wie Geldwäsche, Betrug, Untreue bis zu Cybercrime – aber auch im Jugendstrafrecht und Sexualstrafrecht) sowie Spezialist im IT-Recht (Softwarerecht und KI, IT-Vertragsrecht und Compliance). Als Fachanwalt für Strafrecht + IT-Recht verteidigt er Mandanten in anspruchsvollen Strafverfahren und berät in komplexen Softwareprojekten. Er ist Lehrbeauftragter für Wirtschaftsstrafrecht und IT-Compliance (FH Aachen) und publiziert fortlaufend.

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