„Cyberguide“ unterstützt bei Anzeigenaufnahme in Niedersachsen

Um die Anzeigenaufnahme im Bereich Cybercrime professioneller zu gestalten wurde im Bundesland Niedersachsen der „Cyberguide“ entwickelt. Dabei handelt es sich mit der Mitteilung der dortigen Polizei um eine Software, die Polizisten dabei unterstützt, im Rahmen der Anzeigenaufnahme – je nach Delikt – die „richtigen“ Fragen zu stellen und Daten zu erheben:

Der komfortabel und intuitiv zu bedienende „Cyberguide“ der niedersächsischen Polizei ist ein intelligenter Kriminalassistent, der seine Anwenderinnen und Anwender durch geschickte Fragestellungen und eine integrierte Lotsenfunktion während der Anzeigenaufnahme unterstützt, Schilderungen der Opfer von digital begangenen Straftaten möglichst präzise und ohne Zeitverlust zu erfassen. Beispielsweise kann der „Cyberguide“ mit einem Frage- und Antwortmodus dazu beitragen, die wichtigen Informationen so genau wie möglich und so umfangreich wie nötig zu erfragen. Der Assistent ordnet die Antworten, erstellt Dokumente und überführt die erforderlichen Informationen in das polizeiliche IT-System. Für die Ermittlerinnen und Ermittler, wie auch für die Zeuginnen und Zeugen und Anzeigenerstattenden erstellt er zudem individuelle Handreichungen über das weitere Verfahren.

Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für Strafrecht & Fachanwalt für IT-Recht)
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für Strafrecht & Fachanwalt für IT-Recht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Strafverteidigung und dem IT-Recht, speziell Softwarerecht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften.

Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf Strafverteidigung, Wirtschaftsstrafrecht, Unternehmenskrise und IT-Recht / Technologierecht. Beachten Sie unsere Tätigkeit im Steuerstrafrecht, Cybercrime & IT-Sicherheitsrecht sowie Softwarerecht.