Cy­ber-Si­cher­heits­s­tra­te­gie für Deutsch­land 2016

Im November 2016 hat die Bundesregierung die vom Bundesminister des Innern vorgelegte “Cyber-Sicherheitsstrategie für Deutschland 2016” beschlossen. In diesem Papier findet sich ein ressortübergreifender strategischer Rahmen, der hinsichtlich der Cyber-Sicherheitsstrategie vorgegeben wird und ein vormaliges Werk aus dem Jahr 2011 fortführt. Die modernisierte Fassung sieht vier Handlungsfelder vor:

  • Handlungsfeld 1: Sicheres und selbstbestimmtes Handeln
    in einer digitalisierten Umgebung
  • Handlungsfeld 2: Gemeinsamer Auftrag von Staat und Wirtschaft
  • Handlungsfeld 3: Leistungsfähige und nachhaltige gesamtstaatliche
    Cyber-Sicherheitsarchitektur
  • Handlungsfeld 4: Aktive Positionierung Deutschlands in der europäischen
    und internationalen Cyber-Sicherheitspolitik
Fachanwalt für Strafrecht & IT-Recht bei Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf
Rechtsanwalt Jens Ferner ist Spezialist für Strafverteidigung (insbesondere bei Wirtschaftskriminalität wie Geldwäsche, Betrug bis zu Cybercrime) sowie für IT-Recht (Softwarerecht und KI, IT-Vertragsrecht und Compliance) mit zahlreichen Publikationen. Als Fachanwalt für Strafrecht und IT-Recht vertrete ich Mandanten in komplexen Zivil- und Strafverfahren, insbesondere bei streitigen Fragen im Softwarerecht, bei der Abwehr von strafrechtlichen Vorwürfen oder Ansprüchen in der Managerhaftung sowie bei der Einziehung von Vermögenswerten. Mein Fokus liegt auf der Schnittstelle zwischen technischem Verständnis und juristischer Strategie, um Sie in digitalen Fällen und wirtschaftlichen Strafsachen effektiv zu verteidigen und zu beraten.

Erreichbarkeit: Per Mail, Rückruf, Threema oder Whatsapp.

Unsere Anwaltskanzlei ist spezialisiert auf Strafverteidigung, Cybercrime, Wirtschaftsstrafrecht samt Steuerstrafrecht sowie IT-Recht und Managerhaftung. Von Verbrauchern werden allein Strafverteidigungen übernommen - wir sind im Raum Aachen zu finden und bundesweit tätig.
Rechtsanwalt Jens Ferner
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner

Rechtsanwalt Jens Ferner ist Spezialist für Strafverteidigung (insbesondere bei Wirtschaftskriminalität wie Geldwäsche, Betrug bis zu Cybercrime) sowie für IT-Recht (Softwarerecht und KI, IT-Vertragsrecht und Compliance) mit zahlreichen Publikationen. Als Fachanwalt für Strafrecht und IT-Recht vertrete ich Mandanten in komplexen Zivil- und Strafverfahren, insbesondere bei streitigen Fragen im Softwarerecht, bei der Abwehr von strafrechtlichen Vorwürfen oder Ansprüchen in der Managerhaftung sowie bei der Einziehung von Vermögenswerten. Mein Fokus liegt auf der Schnittstelle zwischen technischem Verständnis und juristischer Strategie, um Sie in digitalen Fällen und wirtschaftlichen Strafsachen effektiv zu verteidigen und zu beraten.

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