Cy­ber-Si­cher­heits­s­tra­te­gie für Deutsch­land 2016

Im November 2016 hat die Bundesregierung die vom Bundesminister des Innern vorgelegte „Cyber-Sicherheitsstrategie für Deutschland 2016“ beschlossen. In diesem Papier findet sich ein ressortübergreifender strategischer Rahmen, der hinsichtlich der Cyber-Sicherheitsstrategie vorgegeben wird und ein vormaliges Werk aus dem Jahr 2011 fortführt. Die modernisierte Fassung sieht vier Handlungsfelder vor:

  • Handlungsfeld 1: Sicheres und selbstbestimmtes Handeln
    in einer digitalisierten Umgebung
  • Handlungsfeld 2: Gemeinsamer Auftrag von Staat und Wirtschaft
  • Handlungsfeld 3: Leistungsfähige und nachhaltige gesamtstaatliche
    Cyber-Sicherheitsarchitektur
  • Handlungsfeld 4: Aktive Positionierung Deutschlands in der europäischen
    und internationalen Cyber-Sicherheitspolitik
Rechtsanwalt Jens Ferner
Rechtsanwalt Jens Ferner

Von Rechtsanwalt Jens Ferner

Rechtsanwalt Jens Ferner ist renommierter Strafverteidiger im gesamten Strafrecht samt Managerhaftung (mit Schwerpunkt Wirtschaftskriminalität und Cybercrime) sowie Spezialist im IT-Recht mit Schwerpunkt Softwarerecht und digitale Beweismittel. Als Fachanwalt für Strafrecht + IT-Recht verteidigt er Mandanten in anspruchsvollen Strafverfahren, speziell an der Schnittstelle von Strafrecht & IT-Recht und berät in komplexen Softwareprojekten.

Rechtsanwalt Jens Ferner ist Lehrbeauftragter für Wirtschaftsstrafrecht und IT-Compliance (FH Aachen), Softwareentwickler, fortgebildet in Kommunikationspsychologie und publiziert fortlaufend.

Erreichbarkeit: Erstkontakt per Mail oder Rückruf.

Unsere Anwaltskanzlei im Raum Aachen ist hochspezialisiert auf Strafverteidigung, Cybercrime, Wirtschaftsstrafrecht samt Steuerstrafrecht. Zudem sind wir für Unternehmen im Softwarerecht und Cybersicherheitsrecht beratend tätig.