Crowdfunding-Verordnung

Am 9. November 2020 ist die Verordnung über Europäische Schwarmfinanzierungsdienstleister (European Service Providers – ECSP), kurz ECSP-VO oder Crowdfunding-VO, in Kraft getreten. Diese Verordnung soll die bestehenden Hindernisse für grenzüberschreitende Dienstleistungen bei der Schwarmfinanzierung abbauen und einen Regelungsrahmen schaffen, um ein hohes Maß an Anlegerschutz zu gewährleisten.

Häufig stützt sich die so genannte Schwarmfinanzierung auf relativ kleine Anlagebeträge. Bei dieser Art der Vermittlung betreibt ein Schwarmfinanzierungsdienstleister eine öffentlich zugängliche digitale Plattform im Internet. Mit ihrer Hilfe können Unternehmen mit Finanzierungsbedarf und potenzielle Investoren oder Kreditgeber zueinanderfinden. Soweit der Anwendungsbereich der ECSP-VO reicht, ist die Regulierung exklusiv und verdrängt das nationale Recht.

Für die Vermittlung der Schwarmfinanzierungen ist seit Inkrafttreten der Verordnung zwingend eine bei der BaFin zu beantragende ECSP- erforderlich. Aufgabe der BaFin ist es auch, unerlaubte Geschäfte dieser Art zu verfolgen.

Fachanwalt für Strafrecht & IT-Recht bei Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf
Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht mit Schwerpunkt Cybersecurity & Softwarerecht. Ich bin zertifizierter Experte für Krisenkommunikation & Cybersecurity; zudem Autor sowohl in Fachzeitschriften als auch in einem renommierten StPO-Kommentar zum IT-Strafprozessrecht und zur EU-Staatsanwaltschaft.Als Softwareentwickler bin ich in Python zertifiziert und habe IT-Handbücher geschrieben.

Erreichbarkeit: Per Mail, Rückruf, Threema oder Whatsapp.

Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf Starke Strafverteidigung, seriöses Wirtschaftsstrafrecht und anspruchsvolles IT-Recht inkl. IT-Sicherheitsrecht - ergänzt um Arbeitsrecht mit Fokus auf Managerhaftung.
Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht - zertifizierter Experte in Krisenkommunikation & Cybersecurity)
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Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht mit Schwerpunkt Cybersecurity & Softwarerecht. Ich bin zertifizierter Experte für Krisenkommunikation & Cybersecurity; zudem Autor sowohl in Fachzeitschriften als auch in einem renommierten StPO-Kommentar zum IT-Strafprozessrecht und zur EU-Staatsanwaltschaft.Als Softwareentwickler bin ich in Python zertifiziert und habe IT-Handbücher geschrieben.

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