Corona-Gästelisten der Gastronomie: Vorsicht vor Identitätsdiebstahl

Inzwischen sind sie allgegenwärtig: Corona-Gästelisten der Gastronomie. Und während die Polizei, wie üblich, Begehrlichkeiten entwickelt, gerät zunehmend das Missbrauchspotential aus dem Fokus: Massenhaft werden hier erhoben, garniert mit einer Unterschrift. Das dürfte bei dem ein oder anderen zeitnah die Idee aufkommen lassen, hiermit auf Shopping-Touren zu gehen.

Dazu auch bei uns: Corona-Kontaktlisten

Für jemanden mit meinem beruflichen Umfeld ist es naheliegend, missbrauchspotentiale zu suchen, mir begegnen zu oft Menschen, die Ausnutzen, was sich anbietet. Bei den Corona-Gästelisten ist – fernab der datenschutzrechtlichen Problematik – ein erhebliches Missbrauchsrisiko durch Dritte mit Blick auf einen Identitätsdiebstahl gegeben, dem man selber begegnen kann. An dieser Stelle einige kurze Worte der Warnung von mir:

Halten Sie sich vor Augen, dass Sie, wenn Sie richtig blauäugig agieren, alles zurück lassen, was man für einen fulminanten Identitätsdiebstahl benötigt: Name, Adresse, Telefonnummer und eine Unterschrift. Letzteres kann man recht einfach Einscannen und verwenden oder schlicht üben. Das mag auf den ersten Blick übersensibel erscheinen, aber Identitätsdiebstahl ist Alltag, gerade wenn jemand mit diesen Daten auf Rechnung Bestellungen auslösen kann. Die Möglichkeiten zumindest etwas mehr Schutz vorzusehen sind recht simpel:

  • Als erstes Überlegen Sie, ob Sie überhaupt Ihre Vollständigen Daten angeben. Warum ein vollständiger Vorname und Nachname, wenn es ein Kürzel beim Vornamen tut. Wenn man ohnehin nur einen Namen hinschreibt, sollte der Nachname vollkommen ausreichend sein. Der andere Weg ist das hinzunehmen von Kürzeln. oder Abwandlungen im Vornamen
  • Eine funktionierende Telefonnummer sollte als Kontaktmöglichkeit reichen, sofern nicht – wie in Baden-Württemberg – gesetzlich die Erhebung von weiteren Daten vorgeschrieben ist. Hier muss man sich je nach Bundesland informieren, für NRW verweise ich hierhin.
  • Wenn man eine Anschrift angeben muss oder möchte, sollte überlegt werden, ob man alternative Adressmöglichkeiten hat, etwa eine Büroanschrift.
  • Mir am Wichtigsten ist der letzte Punkt: Die Unterschrift. Diese ist aus meine Sicht, mit Blick auf meine Verfahren im Bereich Identitätsdiebstahl, das Haupteinfallstor für Missbrauch und schreit geradezu nach einem Schutz. Der einfachste Weg dürfte sein, mit einer individualisierten Paraffe zu unterzeichnen, die ansonsten im rechtlichen Verkehr und auf der Rückseite des Ausweises nicht genutzt wird. In jedem Fall rate ich dringend davon ab, die ansonsten genutzte Unterschrift zu verwenden!

Man darf die Augen nicht davor verschlissen, dass es ein Missbrauchspotential gibt – das auch bereits aktiv genutzt wird. Und Sie haben keine Sicherheit: Die wenigsten Gastronomen werden das Geld für eine brauchbare -Beratung investieren, ich wäre schon überrascht, wenn die ganzen Listen, so sie denn tatsächlich zeitnah vernichtet werden, denn auch -Konform vernichtet werden, etwa durch Schreddern. Im schlimmsten Fall landet alles im Papiermüll auf der Strasse und halbwegs geübte Kriminelle laufen einmal monatlich die Innenstädte ab um entsprechende Datenberge abzuschöpfen. Und wer glaubt, dass dies den Aufwand nicht lohnt, der sei gewarnt: Diese Daten sind sprichwörtlich Gold oder wenigstens Geld wert. Wer weiss, was er damit tut, kann erheblichen Schaden verursachen und zugleich einen erheblichen Mehrwert für sich abschöpfen. Hier begegnen sich am Ende einfach Missbrauchpotential, zu wenig geschulte Gastronomie, zu blauäugige Kunden und zu erfahrene Kriminelle.

Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften.

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