Das BayObLG München (202 ObOWi 80/22) hat sich mit Beschluss vom 27.01.2022 zur rechtlichen Relevanz der Lagerung von Schrottautos auf einem Grundstück beschäftigt. Dabei konnte das Gericht sich sowohl zur Einordnung von Autowracks als Abfall als auch zum Verjährungsbeginn bei unerlaubter Ablagerung von Abfall äußern.
Kategorie: Umweltstrafrecht
OLG Celle (Az: 32 Ss 113/09): Das Verschenken eines nicht mehr fahrbereiten Altfahrzeugs an eine Privatperson zum Zweck des Ausschlachtens erfüllt den objektiven Tatbestand des § 326 Abs. 1 Nr. 4 a StGB.
Weggeworfener Müll in Mülltonne kann gestohlen werden: Der 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts Köln (III-1 RVs 78/20) hat eine Verurteilung wegen Diebstahls von Kunstwerken des Kölner Künstlers Gerhard Richter bestätigt. Die konkrete Strafe muss allerdings neu festgesetzt werden.
Beim Oberlandesgericht Hamm, 4 RBs 141/18, ob die Aufbringung von Mutterboden im Wald eine anzeigepflichtige Verwertung von Abfällen im Wald nach Landesforstgesetz sein kann. Dafür müsste Mutterboden als Abwahl einzustufen sein, wobei mit § 3 Abs. 1 KrWG Abfälle alle Stoffe und Gegenstände sind, derer sich ihr Besitzer entledigt, entledigen will oder entledigen muss. Eine…