Das Landgericht hatte den Angeklagten im Zusammenhang mit sog. Cum-Ex-Geschäften in den Jahren 2007 bis 2011 wegen Steuerhinterziehung in mehreren Fällen zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt. Gegen den Mitangeklagten hat es wegen mehrerer Fälle der Beihilfe zur Steuerhinterziehung eine Bewährungsstrafe von einem Jahr verhängt. Zudem hat es bei dem Angeklagten…
Kategorie: Steuerstrafrecht
Steuerstrafrecht: Urteile und Informationen rund um das Steuerstrafrecht finden Sie in dieser Kategorie. Das Steuerstrafrecht ist als Begriff nicht definiert und unscharf. Als Begriff umfasst das „Steuerstrafrecht“ sämtliche Gesetze, die Sanktionen bei Verstößen gegen Steuergesetze androhen. Man findet insoweit in der Abgabenordnung einige als Straftaten ausgebildete Tatbestände, die jedoch erst durch das weitere Steuerrecht ausgefüllt werden müssen, so dass eine Verknüpfung des auszufüllenden Tatbestandes mit dem (besonderen) Steuerrecht stattfindet.
Der Grundtatbestand, der auch allgemein bekannt ist im Steuerstrafrecht, ist die in §370 AO vorgesehene „Steuerhinterziehung“. Hier steht eine Strafbarkeit im Raum, wenn über steuerlich erhebliche Tatsachen pflichtwidrig unvollständige oder unrichtige Angaben gemacht werden; oder die Finanzbehörden über solche pflichtwidrig in Unkenntnis lässt. Es geht bei einer Steuerhinterziehung somit immer um die Abgabe einer Steuererklärung, sei es in Form des falschen oder unvollständigen Abgeben – oder natürlich auch das pflichtwidrige Unterlassen der Abgabe einer Steuererklärung. Der tatbestandliche Erfolg der Steuerhinterziehung besteht in der letztlich erzielten Steuerverkürzung, die vorliegt, wenn Steuern nicht, nicht in voller Höhe oder nicht rechtzeitig festgesetzt werden.
Rechtsanwalt Dieter Ferner, Fachanwalt für Strafrecht, ist ihr Rechtsanwalt für Steuerstrafrecht. Unsere auf das Strafrecht fokussierten Rechtsanwälte stehen Ihnen zur Strafverteidigung zur Verfügung. Unsere Kanzlei ist auf das Strafrecht fokussiert und bietet Vertretung im Steuerstrafrecht.
Der Bundesgerichtshof konnte sich umfassend zur Thematik des „Hawala-Systems“ äußern. Dabei hob der BGH hervor, dass es sich bei einer, ein Hawala-System betreibenden, Organisation um eine kriminelle Vereinigung (§ 129 Abs. 2 StGB) handeln kann. Insbesondere kann, abhängig von den konkreten Tatumständen, ein über individuelle Einzelinteressen hinausgehendes übergeordnetes gemeinsames Interesse am Fortbestand des Hawala-Systems bestehen. Zudem…
Es bestehen keine ernstlichen Zweifel daran, dass die Finanzverwaltung angekaufte ausländische Bankdaten bei der Besteuerung verwenden darf. Dies entschied der 14. Senat des Finanzgerichts Köln mit Beschluss vom 15. Dezember 2010 (14 V 2484/10).
Wird einfuhrabgabenpflichtige Ware („Schmuggelware“) mit einem Fahrzeug unter Umgehung der Grenzzollstellen und ohne Gestellung gemäß Art. 40 Zollkodex in das Zollgebiet der Europäischen Gemeinschaft eingeführt, ist Verbringer im Sinne der Art. 38, 40 Zollkodex und damit Täter einer Steuerhinterziehung durch Unterlassen (§ 370 Abs. 1 Nr. 2 AO) auch derjenige, der als Organisator des Transports…
Die Luft für den viel zitierten Steuerflüchtling wird dünner. War bisher der Zugriff der Steuerfahndung auf ausländisches Kapitalvermögen nur im begründeten Einzelfall möglich, wird diese Möglichkeit des Fiskus durch Umsetzung der EU-Zinsrichtlinie wesentlich erweitert. Informationen wie die Höhe der Zinserträge, die Identität und der Wohnsitz des Kapitalanlegers sollen in Zukunft unter den Mitgliedstaaten ausgetauscht werden.
Strafbefreiende Selbstanzeige: Wirksamkeitsvoraussetzung (im Anschluß an BGHSt 3, 373) und Aufhebung der Sperrwirkung nach § 371 Abs. 2 Nr. 1a AO Verstoß gegen Belehrungspflicht nach § 393 Abs. 1 AO und Verwertungsverbot BGH Beschluss vom 16.6.2005, Az: 5 StR 118/05
Der EUGH (C‑521/19) hat zum Steuerstrafrecht klargestellt, dass die Richtlinie 2006/112/EG über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem so zu verstehen ist, dass in einem Fall, in dem mehrwertsteuerpflichtige Personen der Steuerverwaltung aufgrund eines Steuerbetrugs weder mitgeteilt haben, dass es den Umsatz gibt, noch eine Rechnung ausgestellt oder die bei diesem Umsatz erzielten Einkünfte in einer direkte Steuern…
Wann liegt eine vollendete Steuerhinterziehung vor: Bei Straftaten der Steuerhinterziehung setzt die Vollendung der Tat voraus, dass der Täter durch seine Tathandlung Steuern verkürzt oder für sich oder einen anderen nicht gerechtfertigte Steuervorteile erlangt hat (§ 370 Abs. 1 und 4 AO). Liegt die Tat in der Hinterziehung von Umsatzsteuern durch Abgabe einer inhaltlich unzutreffenden…
Wann liegt eine Steuerhinterziehung bei Veranlagungssteuern vor: Der Bundesgerichtshof (1 StR 60/21) konnte nochmals hervorheben, dass bei Veranlagungssteuern – wie etwa der Körperschaft- und Gewerbesteuer –die Steuerhinterziehung durch aktives Tun (§ 370 Abs. 1 Nr. 1 AO) dann vollendet ist, wenn aufgrund unrichtiger oder unvollständiger Angaben zu niedrige Festsetzungen vorgenommen werden. Im Fall der Steuerhinterziehung…
Die Selbstanzeige im Steuerstrafrecht ist die „goldene Brücke“ um trotz begangener Steuerhinterziehung die Straffreiheit zu erreichen. Doch was so einfach klingt auf den ersten Blick, zeigt bei vertiefter Betrachtung eine Vielzahl von Tücken.
Das Verhältnis zwischen Umsatzsteuervoranmeldung und Umsatzsteuerjahreserklärung ist auch für die Nichtabgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen (§ 370 Abs. 1 Nr. 2 AO) und die Abgabe einer unvollständigen und daher unrichtigen Umsatzsteuerjahreserklärung (§ 370 Abs. 1 Nr. 1 AO) eines der Gesetzeskonkurrenz in Form der mitbestraften Vortat, so hat der Bundesgerichtshof nochmals klargestellt (siehe BGH, 1 StR 556/18).
Keine Rechnungsberichtigung bei unzureichender Leistungsbeschreibung: Eine Rechnung darf unter Umständen rückwirkend berichtigt werden. Ein Dokument ist aber nur dann eine Rechnung – und damit rückwirkend berichtigungsfähig – wenn es eine Leistungsbeschreibung enthält. Hierzu hat der Bundesfinanzhof (Urteil vom 12.3.2020, V R 48/17) klar gestellt, dass eine ganz allgemein gehaltene Leistungsbeschreibung („Produktverkäufe“) nicht ausreicht.
Grundsätze der (Mit-)Unternehmerschaft: Für die Frage, wer von mehreren Personen, die an einer gewerblichen Tätigkeit beteiligt sind, ertragsteuerlich als Unternehmer anzusehen ist, kommt es weder auf die von den Beteiligten ausdrücklich gewählte Bezeichnung ihrer Rechtsbeziehungen noch auf den Rechtsschein, der nach außen etwa durch die gewerbepolizeiliche Anmeldung gesetzt wird, an; (Mit-)Unternehmer im Sinne von §…