Polizei Düren warnt: Cash-Trapping in der Region Aachen-Düren

Es ist nunmehr soweit: Vor einigen Monaten hatte ich bereits auf das “Cash-Trapping” hingewiesen, nun warnt die Polizei Düren

Eine andere und vielleicht noch nicht so sehr im Bewusstsein der Bevölkerung bekannte Form der Manipulation an Geldautomaten hat in den letzten Wochen auch das Kreisgebiet Düren erreicht. Beim so genannten “Cash-Trapping” wird der Geldausgabeschacht in einer Art manipuliert, dass bei der Ausgabe des durch den Benutzer angewiesenen Bargeldes, dieses hinter einem durch die Ganoven aufgesetzten Vorsatzgerät hängen oder kleben bleibt. Die davon nichts ahnenden Kunden vermuten dann häufig, dass es sich um einen technischen Defekt handelt und verlassen die Örtlichkeit ohne ihr Geld.

Dabei ist nochmals zu betonen, dass gerade in unserer Grenznahen Region Betrugsversuche im Bereich von Geldautomaten sehr verbreitet sind und “neue Trends” bei uns recht schnell aufgegriffen werden. Für Sie gilt die Prämisse: Wenn etwas “seltsam läuft”, informieren Sie immer das Kreditinstitut und entfernen Sie sich nicht vom Geldautomaten.

Zum Thema:

Fachanwalt für Strafrecht & IT-Recht bei Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf
Rechtsanwalt Jens Ferner ist ein renommierter Strafverteidiger im gesamten Strafrecht samt Managerhaftung (insbesondere bei Wirtschaftskriminalität wie Geldwäsche, Betrug, Untreue bis zu Cybercrime – aber auch im Jugendstrafrecht und Sexualstrafrecht) sowie Spezialist im IT-Recht (Softwarerecht und KI, IT-Vertragsrecht und Compliance). Als Fachanwalt für Strafrecht + IT-Recht verteidigt er Mandanten in anspruchsvollen Strafverfahren und berät in komplexen Softwareprojekten. Er ist Lehrbeauftragter für Wirtschaftsstrafrecht und IT-Compliance (FH Aachen) und publiziert fortlaufend.

Erreichbarkeit:Per Mail, Rückruf, Threema oder Whatsapp.

Unsere Anwaltskanzlei im Raum Aachen ist spezialisiert auf Strafverteidigung, Cybercrime, Wirtschaftsstrafrecht samt Steuerstrafrecht sowie IT-Recht.
Rechtsanwalt Jens Ferner
Rechtsanwalt Jens Ferner

Von Rechtsanwalt Jens Ferner

Rechtsanwalt Jens Ferner ist ein renommierter Strafverteidiger im gesamten Strafrecht samt Managerhaftung (insbesondere bei Wirtschaftskriminalität wie Geldwäsche, Betrug, Untreue bis zu Cybercrime – aber auch im Jugendstrafrecht und Sexualstrafrecht) sowie Spezialist im IT-Recht (Softwarerecht und KI, IT-Vertragsrecht und Compliance). Als Fachanwalt für Strafrecht + IT-Recht verteidigt er Mandanten in anspruchsvollen Strafverfahren und berät in komplexen Softwareprojekten. Er ist Lehrbeauftragter für Wirtschaftsstrafrecht und IT-Compliance (FH Aachen) und publiziert fortlaufend.

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