Eine andere und vielleicht noch nicht so sehr im Bewusstsein der Bevölkerung bekannte Form der Manipulation an Geldautomaten hat in den letzten Wochen auch das Kreisgebiet Düren erreicht. Beim so genannten „Cash-Trapping“ wird der Geldausgabeschacht in einer Art manipuliert, dass bei der Ausgabe des durch den Benutzer angewiesenen Bargeldes, dieses hinter einem durch die Ganoven aufgesetzten Vorsatzgerät hängen oder kleben bleibt. Die davon nichts ahnenden Kunden vermuten dann häufig, dass es sich um einen technischen Defekt handelt und verlassen die Örtlichkeit ohne ihr Geld.
Dabei ist nochmals zu betonen, dass gerade in unserer Grenznahen Region Betrugsversuche im Bereich von Geldautomaten sehr verbreitet sind und „neue Trends“ bei uns recht schnell aufgegriffen werden. Für Sie gilt die Prämisse: Wenn etwas „seltsam läuft“, informieren Sie immer das Kreditinstitut und entfernen Sie sich nicht vom Geldautomaten.
Hochspezialisierter Fachanwalt für Strafrecht & IT-Recht: Rechtsanwalt Jens Ferner verteidigt Mandanten in komplexen Strafverfahren mit Spezialisierungen im Cybercrime und Wirtschaftsstrafrecht und berät im IT-Recht zu Softwarerecht samt KI, IT-Vertragsrecht und Cybersicherheit – mit der besonderen Stärke, juristische und technische Expertise als Softwareentwickler zu verbinden.
Als Lehrbeauftragter an der FH Aachen (Wirtschaftsstrafrecht und IT-Compliance) doziert er zu KI-Kompetenz und strategischem Denken und publiziert regelmäßig in straf- und IT-rechtlichen Fachaufsätzen sowie in der Kommentierung im BeckOK StPO (IT-Strafprozessrecht, digitale Beweismittel). Überdies beschäftigt er sich mit den rechtsstaatlichen Grundlagen moderner Arbeit und moderner Technologie – insbesondere mit der Frage, wie Bewusstsein, Verantwortung und Cybersecurity-Awareness im KI-geprägten Alltag Freiheitsräume und europäische Rechtsprinzipien sichern.