Der „Medienverlag Moritz UG“ verschickt Angebote zur Aufnahme in das dortige Branchenverzeichnis, die etwa wie folgt aussehen:
Hier gilt vor dem Unterschreiben: Genau hinsehen! Am Ende der Seite, im „Kleingedruckten“ findet sich der Hinweis, dass man als Entgelt für einen Eintrag dort 1176 Euro netto haben möchte, bei einer Mindestvertragslaufzeit von 2 Jahren. Dort findet man auch den Hinweis, dass die Daten wohl nur im Internet (unter „i-branchenverzeichnis.de“) veröffentlicht werden – also wohl nicht in einem gedruckten Branchenbuch.
Nachdem der Bundesgerichtshof (VII ZR 262/11, hier bei uns besprochen) ausdrücklich festgestellt hat, dass man als Vertragspartner eines Internet-Verzeichnisses erwarten darf, dass dieses seine Leistung kostenlos anbietet, bin ich sehr skeptisch, inwiefern hier am Ende wirklich eine Zahlungspflicht begründet wird. Abgesehen davon, dass sich unter Berücksichtigung der „Branchenbuch-Berg“-Entscheidung des BGH die Frage stellt, ob das ganze Formular nicht auch noch täuschend ist (dazu hier bei uns).
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