Ein kurzer Hinweis: Aus einem hier betreuten Verfahren ist mir bekannt, dass in Sachen „GEV Gewerbeeintrag und Veröffentlichungen Ltd.“ mit Sitz in 5020 Salzburg ein – wohl recht umfangreiches – strafrechtliches Ermittlungsverfahren läuft. Es ist insofern anzumerken, dass zunehmend gegen fragwürdige Branchenbuch- und Internetverzeichnis-Anbieter Ermittlungen stattfinden, die nach meinem Empfinden früher eher großzügig gar nicht erst eingeleitet wurden. Es lohnt sich also durchaus, wenn Betroffene Strafanzeige erstatten – allerdings sei nochmals darauf hingewiesen, dass nicht gleich jeder wirtschaftlich vielleicht fragwürdige Anzeigenvertrag eine Straftat ist!
- Zweites Zusatzprotokoll zu Budapest Conention on Cybercrime - 17. Mai 2022
- NIS2-Richtlinie - 16. Mai 2022
- Bericht zur Zusammenarbeit von CSIRTs und Strafverfolgungsbehörden - 15. Mai 2022