Botnet

Bei einem geht es darum, dass ein Dritter (zahlreiche) verschiedene Systeme kontrolliert und zu einem Netzwerk verbinden kann, dass er für eigene (böswillige) Zwecke nutzen kann. So können zahlreiche beherrschte System für einen Distributed Denial of Service () Angriff genutzt werden, aber auch um massenhaft Mails zu versenden, etwa als verteiltes Netzwerk für einen SPAM-Versand. Nicht immer geht es dabei alleine um Computer oder Server, auch Router oder sonstige Systeme mit Internetzugang wie Uhren oder Kühlschränke („Internet of Things“) können dabei eine Rolle spielen.

Bei einem Botnetz handelt es also sich um eine massenhafte „Fernsteuerung“ von fremden Systemen, die letztlich durch einen Dritten beherrscht für seine Zwecke genutzt werden.

Solche Botnetze entstehen durch die zumeist für den Besitzer unbemerkte Installation einer Schadsoftware auf dem jeweiligen System, etwa indem man selber unbemerkt die Software installiert, beispielsweise durch Öffnung eines infizierten E-Mail-Anhangs oder auch mittels „Drive-by-Infection“. Eine andere durchaus verbreitete Variante ist die Verteilung der zugehörigen Schadsoftware über P2P-Netzwerke oder über soziale Netzwerke, indem durch gekaperte Nutzerkonten Nachrichten mit infizierten Anhängen versendet werden.

Idas Ergebnis ist, dass der Täter durch die zuvor installierte Schadsoftware einen nahezu vollständigen Zugriff auf das infizierte System des Geschädigten ausüben kann. Laut Mitteilung des BKA im Bundeslagebild 2018 stehen folgende Verwendungen von Botnetzen im Vordergrund:

  • Online-Banking-
  • Dropper, die zum Nachladen weiterer Schadprogramme dienen
  • Klickbetrug
  • -Mining
  • Spam-Versand
  • DDoS-AngriffeZum Teil sind Botnetze multifunktional konzipiert und lassen sich somit flexibel für unterschiedliche kriminelle Zwecke verwenden.

Dazu auch: Strafbarkeit von Botnetzen

Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften.

Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf Starke Strafverteidigung, seriöses Wirtschaftsstrafrecht, Arbeitsrecht und IT-Recht / Technologierecht. Beachten Sie unsere Tätigkeit im Steuerstrafrecht, digitaler gewerblicher Rechtsschutz, IT-Sicherheitsrecht sowie Softwarerecht.