Es ist soweit: Der VGH Baden-Württemberg (4 S 1676/10 und 4 S 1677/10) hat zur „Rüstzeit“ und der Frage, ob es sich um Dienstzeit handelt, entschieden. Ich hatte bereits berichtet, dass nach diversen Rechtsstreitigkeiten die Frage – ob die Zeit, in der ein Polizeibeamter seine Uniform anlegt und seine persönlich zugeteilte Ausrüstung vor dem Dienstbeginn…WeiterlesenRüstzeit: VGH Baden-Württemberg hat entschieden
Das Landgericht Frankfurt hat das Land Hessen zur Zahlung eines Schmerzensgeldes in Höhe von 8.000,– € an einen Polizeibeamten wegen Verletzung der beamtenrechtlichen Fürsorgepflicht verurteilt, weil die damalige Vizepräsidentin des Polizeipräsidiums Frankfurt im Rahmen eines gegen ihn geführten Disziplinar- und Ermittlungsverfahrens den Kläger im Rahmen einer Dienstbesprechung vorverurteilt hat.WeiterlesenVorverurteilung durch Dienstherrn: 8.000 Euro Schmerzensgeld
Das Verwaltungsgericht Aachen (1 L 978/16) konnte sich Im Rahmen einer Konkurrentenstreitigkeit zur Dokumentationspflicht bei Einstellungsgesprächen äußern und dabei klar machen, dass eine gute Aussicht auf Rechtsschutz besteht, wenn die wesentlichen Auswahlerwägungen nicht hinreichend schriftlich dokumentiert wurden: Zur Sicherung des Gebotes effektiven Rechtsschutzes folgt aus Art. 33 Abs. 2 GG in Verbindung mit Art. 19…WeiterlesenKonkurrentenstreitigkeit im Beamtenrecht: Dokumentationspflicht des Dienstherrn
Das Oberverwaltungsgericht NRW, 1 A 203/17, hat zur Umstellung auf die elektronische Personalakte im öffentlichen Dienst klargestellt: Die Regelung des § 106 Abs. 1 Satz 3 BBG ermächtigt den Dienstherrn im Falle erfolgter Umstellung auf eine vollständig automatisierte Führung der Personalakte (rein elektronische Personalakte), die Papierpersonalakte des Beamten zu vernichten, um eine – unzulässige –…WeiterlesenBeamtenrecht: Papiergebundene Personalakte kann bei Umstellung auf elektronische Personalakte vernichtet werden
Eine rein arithmetische Betrachtung der Einzelbewertungen der aktuellen dienstlichen Beurteilungen ist bei Auswahlentscheidungen in Beförderungsverfahren grundsdätzlich rechtsfehlerhaft. OVG Lüneburg (5 ME 50/08), Beschluss vom 09.05.2008WeiterlesenBeamtenrechtlicher Konkurrentenstreit; zur Rechtmäßigkeit einer Beförderungsrichtlinie
Erfolgreiche Klage der Witwe eines verstorbenen Beamten auf beamtenrechtliche Versorgung trotz nur kurzzeitiger (10tägiger) Ehe: Die Witwe eines verstorbenen Landesbeamten aus Lüdenscheid hat vor dem Verwaltungsgericht Arnsberg erfolgreich ihre Versorgung nach den beamtenrechtlichen Bestimmungen (Witwengeld) eingeklagt, obwohl die Ehe erst 10 Tage vor dem Tod des Beamten im Jahre 2006 geschlossen worden war. Wie das…WeiterlesenBeamtenrechtliche Versorgung trotz nur kurzzeitiger Ehe
Die 2. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf hat in zwei Eilverfahren über die Anträge von stellvertretenden Schulleitern entschieden, die darauf gerichtet waren, die Besetzung der Schulleiterstelle an einer Gemeinschaftshauptschule in Neukirchen-Vluyn bzw. an einem Abendgymnasium in Düsseldorf vorläufig zu verhindern. Beide Antragsteller hatten sich jeweils als „Hausbewerber“ um die Stelle des Schulleiters an ihrer Schule beworben.…WeiterlesenBeamtenrecht: Zur Besetzung von Schulleiterposten
Ein Beamter, der während der Zeit erkrankt, in der er wegen der Ableistung von Mehrarbeitsstunden dienstfrei hat, hat keinen zusätzlichen Anspruch auf Vergütung.WeiterlesenBeamtenrecht: Keine Vergütung für Mehrarbeitsstunden
Das OVG Nordrhein-Westfalen (1 B 745/14) hat nochmals bekräftigt, dass begründete Zweifel an der gesundheitlichen Eignung eines Stellenbewerbers zu seinem Ausschluss vom Auswahlverfahren einer Stellenbesetzung führen können: Mit diesen Argumenten hat sich bereits das Verwaltungsgericht in seinem angefochtenen Beschluss in zutreffender Weise auseinandergesetzt. Es hat zu Recht entschieden, dass der Antragsteller wegen Zweifeln an seiner…WeiterlesenBeamtenrecht: Zum Ausschluss eines Stellenbewerbes aus dem Auswahlverfahren wegen gesundheitlicher Gründe
Das OVg NRW (6 B 360/14) hat kürzlich in einem Stellenbesetzungsverfahren unter unserer prozessualen Beteiligung nochmals bekräftigt: Der für die Bewerberauswahl maßgebende Leistungsvergleich ist in erster Linie anhand aktueller dienstlicher Beurteilungen vorzunehmen. Deren Eignung als Instrument zur „Klärung einer Wettbewerbssituation“ erfordert die Gewährleistung ihrer Vergleichbarkeit auch in zeitlicher Hinsicht und setzt aus Gründen der Chancengleichheit…WeiterlesenBeamtenrecht: Zur Beurteilungsgrundlage bei der Stellenvergabe
Der Streit besteht schon länger und die GdP ist hier auch sehr aktiv: Es geht um die Frage, ob die Zeit, in der ein Polizeibeamter seine Uniform anlegt und seine persönlich zugeteilte Ausrüstung vor dem Dienstbeginn aufnimmt (Rüstzeit), zum Dienst im Sinne des beamtenrechtlichen Arbeitszeitrechts gehört. Verneint wurde dies z.B. durch die Verwaltungsgerichte Karlsruhe (11…WeiterlesenBeamtenrecht: Ist die „Rüstzeit“ Dienstzeit oder nicht?
Ein Beamter, der sich vor dem Betanken seines Dienstfahrzeugs nicht vergewissert, welcher Kraftstoff zu tanken ist und infolgedessen den falschen Kraftstoff tankt, muss den hierdurch entstehenden Schaden ersetzen.WeiterlesenBeamtenrecht: Schadenersatz bei Falschtanken
Beamte im Ruhestand dürfen eine Erwerbstätigkeit auch dann ausüben, wenn sie damit in Konkurrenz zu ihrem früheren Dienstherrn treten. Das hat das Bundesverwaltungsgericht (2 C 23.13) in Leipzig entschieden.WeiterlesenBeamtenrecht: Kein Konkurrenzverbot für Ruhestandsbeamte
Das VG Neustadt/Wstr. (1 L 233/15.NW) äussert sich zur Zulässigkeit einer Nebentätigkeit in Form des kommunalpolitischen Ehrenamtes: Die Beschränkung nicht genehmigungspflichtiger Nebentätigkeiten in Form kommunalpolitischer Ehrenämter gegenüber einem eingeschränkt polizeidienstfähigen Beamten außerhalb der Dienstzeit setzt voraus, dass die Nebentätigkeiten bei einer Gegenüberstellung mit dem vorliegenden Krankheitsbild geeignet sind, die eingeschränkte Dienstfähigkeit oder die Wiederherstellung der…WeiterlesenBeamtenrecht: Ehrenamtliche Tätigkeit als genehmigungspflichtige Nebentätigkeit
Vor Ausspruch einer Kündigung ist es oft erforderlich, zunächst eine Abmahnung auszusprechen. Diese geht – in vielen Fällen – der Kündigung als mildestes Mittel vor. Hierauf hat aktuell noch einmal das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern hingewiesen (5 Sa 245/21).WeiterlesenPrivate Nutzung eines Firmenwagens: Keine Kündigung ohne Abmahnung