Bietergespräch: Angabe von Produkten und Typen ist verbindlich

Viele Ausschreibungen erfolgen Produktneutral, um den Wettbewerb nicht einzuschränken. Daher kommt es bei Bieterverhandlungen zur Klärung der angebotenen Produkte und Typen. Nennt der Bieter in seinem Angebot konkrete Produkte und Typen von Baustoffen und Bautei­len, sind diese Angaben vertragsrelevant. So hat es jetzt die Vergabekammer Sachsen (1/SVK/031-20) festgestellt.

Folge: Der Bieter kann später nicht ohne Zustimmung des Auftraggebers von dieser Verabre­dung im Aufklärungsgespräch abweichen. Diese Vorgabe gilt generell. Sie betrifft auch Bautei­le und Materialien, deren Festlegung für die Funktionalität und Gestaltung erforderlich ist.

Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften.

Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf Starke Strafverteidigung, seriöses Wirtschaftsstrafrecht, Arbeitsrecht und IT-Recht / Technologierecht. Beachten Sie unsere Tätigkeit im Steuerstrafrecht, digitaler gewerblicher Rechtsschutz, IT-Sicherheitsrecht sowie Softwarerecht.