BGH: Zahngold gehört zur Asche

Der Bundesgerichtshof (5 StR 71/15) hat nunmehr abschliessend geklärt, dass zur „Asche“ im Sinne des § 168 Abs. 1 StGB („Störung der Totenruhe“) sämtliche nach der Einäscherung verbleibende Rückstände gehören. Das bedeutet auch die vormals mit einem Körper fest verbundenen, nicht verbrennbaren Bestandteile, wie etwa Zahngold. Die Frage war bisher umstritten und von den Oberlandesgerichten … BGH: Zahngold gehört zur Asche weiterlesen