Beweislast bei streitigem Zugang einer Mail

Das Landgericht Hagen (10 O 328/22) hat in seiner Entscheidung festgestellt, dass der Zugang einer E-Mail nicht ohne weiteres als gegeben anzusehen ist und dass die Beweislast für den Zugang beim Versender liegt. Es wurde darauf hingewiesen, dass es für den Empfänger der E-Mail möglich sein muss, von der E-Mail tatsächlich Kenntnis zu nehmen, damit … Beweislast bei streitigem Zugang einer Mail weiterlesen