Den Absender einer E-Mail trifft gem. § 130 BGB die volle Darlegungs- und Beweislast dafür, dass die E-Mail dem Empfänger zugegangen ist. Ihm kommt keine Beweiserleichterung zu Gute, wenn er nach dem Versenden keine Meldung über die Unzustellbarkeit der E-Mail erhält. Dies hat das Landesarbeitsgericht Köln (4 Sa 315/21) am 11. Januar 2022 entschieden.WeiterlesenBeweis für den Zugang einer E-Mail
Autor: Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)
Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften.
Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf Starke Strafverteidigung, seriöses Wirtschaftsstrafrecht, Arbeitsrecht und IT-Recht / Technologierecht. Beachten Sie unsere Tätigkeit im Steuerstrafrecht, digitaler gewerblicher Rechtsschutz, IT-Sicherheitsrecht sowie Softwarerecht.
Die Kostenentscheidung nach erfolgreicher Revision folgt aus § 473 Abs. 4 StPO. Bei einem überwiegenden Teilerfolg einer Revision ist es dabei unbillig, die Beschwerdeführer mit den gesamten Kosten ihrer Rechtsmittel und den gesamten ihnen im Revisionsverfahren entstandenen notwendigen eigenen Auslagen zu belasten. Bei der Frage, ob ein Teilerfolg dazu führt, die Rechtsmittelkosten ganz oder zum…WeiterlesenKostenentscheidung nach erfolgreicher Revision
Beim Bundesgerichtshof (3 StR 381/21) ging es um PrePaid-Betrug, wobei „Einlöser“ genutzt wurden, eine Variante der Finanzagenten: Die angeworbenen Nutzer wirkten gewerbsmäßig an den Aktivitäten einer Bande mit, deren Vorgehensweise dahin ging, betrügerisch Aufladecodes für PrepaidSIM-Karten zu erlangen, diese einzulösen und die unter Verwendung der CashCodes mit einem entsprechenden Guthaben aufgeladenen SIM-Karten gewinnbringend zu verkaufen.…WeiterlesenEinlöser: Einziehung von Geldern bei PrePaid-Betrug
Der Krieg an den äußeren Grenzen Europas führte schon früh zu Cyberaktivitäten, inzwischen darf man wohl auch von einem offenen Cyberwar sprechen, in den sich das Anonymous-Kollektiv eingeschaltet hat. Dabei hat das Kollektiv sich eindeutig pro Ukraine postiert. Fernab der Motive muss gleichwohl erkannt werden, dass hier die Begehung von Straftaten im Raum steht. Die…Weiterlesen„Cyberwar“: Pro Bono Verteidigung von Anonymous-Aktivisten
Wann die Gesundheitsschädigung einer großen Zahl vonMenschen beim Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion vorliegt, konnte der BGH ausarbeiten. Er tritt dabei Auffassung, dass eine größere Personenanzahl erforderlich sei, entgegen, weil durch dieses Verständnis der Anwendungsbereich des § 308 Abs. 2 Alternative 2 StGB aus seiner Sicht unangemessen eingeengt werden würde: Dies ergibt sich aus einer tatbestandsspezifischen Auslegung,…WeiterlesenHerbeiführen einer Sprengstoffexplosion: Gesundheitsschädigung einer großen Zahl von Menschen
Gerichtsstand bei unerlaubter Handlung
Im Zuge der ganzen Abgasskandal-Klagen konnte über Jahre die Rechtsprechung zum Gerichtsstand bei unerlaubter Handlung konkretisiert werden. Dabei wurde vertieft, dass es zur Bestimmung des Begehungsorts i.S.v. § 32 ZPO grundsätzlich nicht auf den Ort des Vertragsschlusses und erst recht nicht auf die Belegenheit des Vermögens des Käufers ankommt, sondern darauf, wo im Einzelfall die…WeiterlesenGerichtsstand bei unerlaubter Handlung
Dass im Rahmen eines Behandlungsvertrag die selbständige Nebenpflicht (§ 241 Abs. 1 BGB) des Behandelnden besteht, Sorge zu tragen, dass die zur Behandlung und ihrer Dokumentation erhobenen personenbezogenen Daten des Patienten nur zu erlaubten Zwecken verarbeitet werden, konnte das Landgericht Flensburg (3 O 227/19) betonen: Zwischen den Parteien bestand ein Behandlungsvertrag iSd. § 630a BGB.…WeiterlesenDatenschutz als vertragliche Nebenpflicht im Behandlungsvertrag
Das Oberlandesgericht Hamm, 5 RVs 131/21, hat sich recht umfassend dazu gewäußert, was hinsichtlich eines ärztlichen Attests zu erwarten ist, mit dem die Verhandlungsunfähigkeit – hier: zum Zeitpunkt der Berufungshauptverhandlung – glaubhaft gemacht werden soll: Zulässigkeitsvoraussetzung für ein Wiedereinsetzungsgesuch ist hierbei unter anderem die konkrete Angabe des Hinderungsgrundes (Senatsbeschluss vom 30.10.2018 – 5 Ws 449/18 –, Rn.…WeiterlesenVerhandlungsunfähigkeit: Anforderungen an ärztliches Attest
Dass der Betreiber eines Instagram Accounts weder als Störer noch wegen der Reichweite einer vertraglich übernommenen Unterlassungsverpflichtung dazu verpflichtet ist, die Abrufbarkeit eines Videos auf einer von einem Dritten betriebenen (beliebten) Facebook Seite zu unterbinden, hat das Landgericht Köln, 14 O 127/20, hervorgehoben: Der Beklagte haftet aber auch nicht als Störer oder aufgrund des Unterlassungsvertrags…WeiterlesenPflichten des Betreibers eines Instagram Accounts nach Unterlassungserklärung
Kündigt ein Arbeitnehmer einer Kollegin gegenüber glaubhaft an, er beabsichtige seinen Vorgesetzten aus dem Fenster zu schmeißen und er sei kurz vorm Amoklauf, kann dies eine fristlose Kündigung rechtfertigen.WeiterlesenFristlose Kündigung wegen Drohungen gegen Vorgesetzten
Gerichte können prozessuale Maßnahmen zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen treffen, so sieht §16 GeschGehG etwa vor, dass bei Klagen, durch die Ansprüche nach dem GeschGehG geltend gemacht werden das Gericht der Hauptsache auf Antrag einer Partei streitgegenständliche Informationen ganz oder teilweise als geheimhaltungsbedürftig einstufen kann, wenn diese ein Geschäftsgeheimnis sein können. Nun wollte eine Partei diese…WeiterlesenProzessuale Maßnahmen des GeschGehG im Urheberrecht
Nutzen von Geschäftsgeheimnis
Wann wird ein Geschäftsgeheimnis entsprechend § 4 Abs. 3 GeschGehG genutzt: Nutzen im Sinne des Gesetzes zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen bedeutet jede Verwendung des Geschäftsgeheimnisses, solange es sich nicht um eine Offenlegung handelt. Hierunter fällt insbesondere die geschäftliche oder gewerbliche Einholung oder Gestaltung eines Angebots unter Zuhilfenahme von in Plänen, Programmen, Zeichnungen, Rezepturen etc. verkörperten…WeiterlesenNutzen von Geschäftsgeheimnis
Entsprechend § 2 Nr. 2 GeschGehG ist Inhaber eines Geschäftsgeheimnisses jede natürliche oder juristische Person, die die rechtmäßige Kontrolle über ein Geschäftsgeheimnis hat. Rechtmäßige Kontrolle bedeutet, dass die Person nicht nur die tatsächliche bzw. faktische Dispositionsbefugnis innehat, sondern zugleich rechtmäßig die Informationsherrschaft ausübt. Ihr muss das Geheimnis – nicht nur der Informationsträger – zugeordnet sein.…WeiterlesenInhaber eines Geschäftsgeheimnisses
Welche Geheimhaltungsmaßnahmen zum Schutz eines Geschäftsgeheimnisses im Einzelfall angemessen sind, bestimmt sich anhand eines objektiven Maßstabs, wobei im Blick zu halten ist, dass das Gesetz keinen „optimalen Schutz“ oder „extreme Sicherheit“ verlangt. Zu berücksichtigen sind insoweit insbesondereWeiterlesenGeschäftsgeheimnis: Angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen
Beim Landgericht München I (37 O 19200/17) ging es um zwei interessante Fragen: Zum einen darum, was als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse im Kontext des Vertriebes einzustufen ist. Hierbei stellt es, entsprechend der gefestigten Rechtsprechung, klar, dass alle auf ein Unternehmen bezogene Tatsachen, Umstände und Vorgänge als solches Geheimnis verstanden werden, die nicht offenkundig, sondern nur…WeiterlesenBetriebsdaten als Geschäftsgeheimnis