Leider gehört es zunehmend zum Alltag von Webseiten- und Forenbetreibern, auch einmal Post zu bekommen, in der um Auskunft „gebeten“ wird hinsichtlich bestimmter Nutzer der Webseite. Hierzu zwei Hinweis:
Wenn zivilrechtlich Auskunft verlangt wird – etwa von einem Rechtsanwalt – scheint die Rechtsprechung derzeit dazu zu tendieren, dass man keine Auskunft geben muss (Dazu wurde hier berichtet)
Wenn dagegen strafrechtlich durch eine Ermittlungsbehörde (Staatsanwaltschaft) Auskunft verlangt wird, wird man dem wohl Folge leisten müssen, wobei sich eine pauschale Antwort verbietet. Das BVerfG hat nunmehr jedenfalls klar gestellt, dass nicht zwingend ein Richtervorbehalt besteht und die Ermittlungsbehörde sich im Regelfall auf die Generalklausel des §161 StPO berufen kann. (Erläutert wird das hier).
Weiterhin kann der Rat nur lauten: Wer von einem „Auskunftsersuchen“ betroffen ist, sollte sich zumindest eine Erstberatung bei einem Rechtsanwalt holen – auch um sicher zu gehen, die Art des Auskunftsersuchens richtig einzuordnen und keine schwerwiegenden Fehler (etwa durch ein Ignorieren) zu begehen.
Hochspezialisierter Fachanwalt für Strafrecht & IT-Recht: Rechtsanwalt Jens Ferner verteidigt Mandanten in komplexen Strafverfahren mit Spezialisierungen im Cybercrime und Wirtschaftsstrafrecht und berät im IT-Recht zu Softwarerecht samt KI, IT-Vertragsrecht und Cybersicherheit – mit der besonderen Stärke, juristische und technische Expertise als Softwareentwickler zu verbinden.
Als Lehrbeauftragter an der FH Aachen (Wirtschaftsstrafrecht und IT-Compliance) doziert er zu KI-Kompetenz und strategischem Denken und publiziert regelmäßig in straf- und IT-rechtlichen Fachaufsätzen sowie in der Kommentierung im BeckOK StPO (IT-Strafprozessrecht, digitale Beweismittel). Überdies beschäftigt er sich mit den rechtsstaatlichen Grundlagen moderner Arbeit und moderner Technologie – insbesondere mit der Frage, wie Bewusstsein, Verantwortung und Cybersecurity-Awareness im KI-geprägten Alltag Freiheitsräume und europäische Rechtsprinzipien sichern.