Auskunftspflicht für Webseitenbetreiber

Leider gehört es zunehmend zum Alltag von Webseiten- und Forenbetreibern, auch einmal Post zu bekommen, in der um Auskunft „gebeten“ wird hinsichtlich bestimmter Nutzer der Webseite. Hierzu zwei Hinweis:

  1. Wenn zivilrechtlich Auskunft verlangt wird – etwa von einem Rechtsanwalt – scheint die Rechtsprechung derzeit dazu zu tendieren, dass man keine Auskunft geben muss (Dazu wurde hier berichtet)
  2. Wenn dagegen strafrechtlich durch eine Ermittlungsbehörde (Staatsanwaltschaft) Auskunft verlangt wird, wird man dem wohl Folge leisten müssen, wobei sich eine pauschale Antwort verbietet. Das BVerfG hat nunmehr jedenfalls klar gestellt, dass nicht zwingend ein Richtervorbehalt besteht und die Ermittlungsbehörde sich im Regelfall auf die Generalklausel des §161 StPO berufen kann. (Erläutert wird das hier).

Weiterhin kann der Rat nur lauten: Wer von einem „Auskunftsersuchen“ betroffen ist, sollte sich zumindest eine Erstberatung bei einem Rechtsanwalt holen – auch um sicher zu gehen, die Art des Auskunftsersuchens richtig einzuordnen und keine schwerwiegenden Fehler (etwa durch ein Ignorieren) zu begehen.

Rechtsanwalt Jens Ferner
Rechtsanwalt Jens Ferner

Von Rechtsanwalt Jens Ferner

Rechtsanwalt Jens Ferner ist renommierter Strafverteidiger im gesamten Strafrecht samt Managerhaftung (mit Schwerpunkt Wirtschaftskriminalität und Cybercrime) sowie Spezialist im IT-Recht mit Schwerpunkt Softwarerecht und digitale Beweismittel. Als Fachanwalt für Strafrecht + IT-Recht verteidigt er Mandanten in anspruchsvollen Strafverfahren, speziell an der Schnittstelle von Strafrecht & IT-Recht und berät in komplexen Softwareprojekten.

Rechtsanwalt Jens Ferner ist Lehrbeauftragter für Wirtschaftsstrafrecht und IT-Compliance (FH Aachen), Softwareentwickler, fortgebildet in Kommunikationspsychologie und publiziert fortlaufend.

Erreichbarkeit: Erstkontakt per Mail oder Rückruf.

Unsere Anwaltskanzlei im Raum Aachen ist hochspezialisiert auf Strafverteidigung, Cybercrime, Wirtschaftsstrafrecht samt Steuerstrafrecht. Zudem sind wir für Unternehmen im Softwarerecht und Cybersicherheitsrecht beratend tätig.

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